EU weit - Keine Umsatzsteuer auf Bitcoin!
3. März 2018
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte geurteilt, dass auf Bitcoin-Verkäufe keine Umsatzsteuer erhoben werden kann. Doch leider hatte sich dies wohl nicht bis zu allen deutschen Finanzbehörden herumgesprochen, so dass Panik aufkam, nachdem vor knapp zwei Wochen das Finanzamt Bonn-Innenstadt einem Bitcoin-Unternehmen eine Zahlungsaufforderung zuschickte.
Das Finanzamt forderte das BTC-Unternehmen dazu auf, Umsatzsteuer für Bitcoin-Verkäufe zu zahlen ‚Äì nicht nur die Verantwortlichen des Unternehmens, sondern eine ganze Bitcoin-Szene erlebte ein paar schlaflose Nächte. Doch schon kurz nach dieser Meldung äußerten sich unterschiedliche Finanz- und Steuerberater öffentlich und machten klar, dass das Unternehmen der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen solle, es handle sich hier nur um ‚ÄûTrägheit der Behörden„.
Nun ist der Fall geklärt und die Zahlungsaufforderung wurde zurückgezogen. Das Finanzamt Bonn-Innenstadt gab an, es musste die Aufforderung verschicken, da Urteile des EuGH nicht unmittelbar umgesetzt werden dürfen und da die Verwaltungsmeinung noch die Auffassung vertrat, Bitcoin würde der Umsatzsteuer unterliegen, musste die Aufforderung verschickt werden, auch wenn klar war, dass sie durch das EuGH-Urteil nicht rechtens sei. Behörden …
Immerhin ist der Fall nun geklärt: Auf Bitcoin wird keine Umsatzsteuer erhoben!
Quelle:
3. März 2018
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte geurteilt, dass auf Bitcoin-Verkäufe keine Umsatzsteuer erhoben werden kann. Doch leider hatte sich dies wohl nicht bis zu allen deutschen Finanzbehörden herumgesprochen, so dass Panik aufkam, nachdem vor knapp zwei Wochen das Finanzamt Bonn-Innenstadt einem Bitcoin-Unternehmen eine Zahlungsaufforderung zuschickte.
Das Finanzamt forderte das BTC-Unternehmen dazu auf, Umsatzsteuer für Bitcoin-Verkäufe zu zahlen ‚Äì nicht nur die Verantwortlichen des Unternehmens, sondern eine ganze Bitcoin-Szene erlebte ein paar schlaflose Nächte. Doch schon kurz nach dieser Meldung äußerten sich unterschiedliche Finanz- und Steuerberater öffentlich und machten klar, dass das Unternehmen der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen solle, es handle sich hier nur um ‚ÄûTrägheit der Behörden„.
Nun ist der Fall geklärt und die Zahlungsaufforderung wurde zurückgezogen. Das Finanzamt Bonn-Innenstadt gab an, es musste die Aufforderung verschicken, da Urteile des EuGH nicht unmittelbar umgesetzt werden dürfen und da die Verwaltungsmeinung noch die Auffassung vertrat, Bitcoin würde der Umsatzsteuer unterliegen, musste die Aufforderung verschickt werden, auch wenn klar war, dass sie durch das EuGH-Urteil nicht rechtens sei. Behörden …
Immerhin ist der Fall nun geklärt: Auf Bitcoin wird keine Umsatzsteuer erhoben!
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