BTC/USDT
--------
ETH/BTC
--------
LTC/BTC
--------
XRP/BTC
--------
ADA/BTC
--------
XLM/BTC
--------
NEO/BTC
--------
IOTA/BTC
--------
XMR/BTC
--------
XVG/BTC
--------

Urheberrechtsreform der EU

TonY417

Bekanntes Mitglied
22 Dezember 2017
1.647
415
Wer sich etwas mehr im Internet herumtreibt, wird zweifellos über Begriffe wie "Artikel 11, 12 und 13" oder die geplante Urheberrechtsreform der EU gestolpert sein, angestoßen vom CDU Parlamentarier Axel Voss und seinem Kollegen Manfred Weber CSU.
Ich möchte in diesem Post aufführen um was es sich dabei genau handelt, was mögliche Hintergründe sein könnten, wie unsere Bundesregierung dazu steht, warum uns dieses Thema ALLE ausnahmslos angeht und wie unsere community hier vielleicht einen ernsthaften Beitrag zu dem Thema leisten könnte.

1.: Worum genau handelt es sich eigentlich bei der Urheberrechtsreform der EU?

Auf Basis mehrerer Studien der EU Kommission zum Thema der sachgemäßen urheberrechtlichen Vergütung hat sich der EU Ministerrat darauf verständigt, dass eine Reform des aktuellen Urheberrechtes notwendig sei um Künstler und Urheber entsprechend angemessen vergüten zu können. Plattformen, auf welchen User Inhalte hochladen sollen haftbar gemacht werden können, falls die User urheberrechtlich geschütztes Material hochladen.
Dies wurde in mehreren Artikel festgehalten. Die vermutlich wichtigsten davon sind die Artikel 11, 12 und 13.

Artikel 11:
Artikel 11 sieht vor, dass z. B. Suchmaschinen wie Google in ihren Suchergebnissen und News-Portalen keine Überschriften oder kurze Ausschnitte von Berichten zeigen dürfen. Verleger von Presseveröffentlichungen müssen vorher um "Erlaubnis" gefragt werden.
Dafür müssen die Suchmaschinen Lizenzverträge mit der Verlegern abschließen und diese müssten dann Autoren entsprechend für ihre Arbeiten vergüten.
Ausgenommen sind hiervon Presseveröffentlichungen für die private oder nicht kommerzielle Nutzung. Auch gelten die Rechte nicht für Verlinkungen, einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge.
Beispiel:
Die automatischen Previews, die soziale Medien einblenden, wenn User einen Link teilen (typischerweise bestehend aus der Überschrift, einem kleinen Bild und einem kurzen Textausschnitte), wären in Zukunft lizenzpflichtig. Das gilt auch für Dienste, die Nachrichten systematisch auswerten, beispielsweise Aggregatoren, Medien-Monitoring oder Faktencheck-Dienste.

Artikel 12:
Artikel 12 sieht vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten bestimmen können, dass neben den Urhebern selber auch die Verlage selbst pauschal an den Erlösen von Verwertungsgesellschaften beteiligt werden dürfen.
Beispiel:
Ein Urheber, z. B. ein Journalist hat mit einem Verlag einen Vertrag, welcher dann die Werke des Journalisten publiziert. Eigentlich hat der Verlag hiermit das alleinige Recht nun die Werke des Journalisten zu drucken. Allerdings gibt es im deutschen Urheberrechtsgesetz auch das Recht auf Privatkopien und damit dürften die Artikel auch vom Urheber kopiert und weiter verteilt werden, eben zu privaten Zwecken. Dafür bekommt der Urheber aber kein Geld und der Verlag eben auch nicht. Deshalb wurde schon vor längerer Zeit in Deutschland eine Pauschale eingeführt, z. B. für CD- oder USB-Stick-Hersteller (also Medienverwerter für solche möglichen Privatkopien), damit von dieser Pauschale alle Verlage und Urheber mitfinanziert werden. Wenn man einen USB-Stick kauft ist ca 1€ davon für diese Pauschale und nicht für den Hersteller. Das Geld wandert in einen Topf und dieser wird dann von Verwertungsgesellschaften wie die GEMA an die Verlage verteilt. Der europäische Gerichtshof hat allerdings geurteilt, dass NUR die Urheber von der Pauschale profiteren dürften, sie sind schließlich die Erzeuger. Die Verlage fanden das nicht so witzig, weil durch sie nach eigener Aussage überhaupt erst die Publizierung des Werkes möglich war.
Hier setzt Artikel 12 an. Dieser sieht vor, dass entgegen dem Entschluss des EuGh die Mitgliedstaaten selber bestimmen können, ob die Verlage an solchen Pauschalen mit beteiligt werden oder nicht. Für den Fall, dass ja, wäre dies natürlich zum Nachteil der Urheber, weil eben ihr Vergütungsanteil sinken würde.

Artikel 13:
Artikel 13 sieht vor, dass Plattformen, deren Kerngeschäft es ist content aller Art zu verbreiten und zu teilen, mit allen möglichen Mitteln prüfen müssen, ob der bei ihnen hochgeladene content urheberrechtlich geschütztes Material enthält.
Beispiel:
Youtube, Facebook, Google, wer auch immer in dieser Branche hätte die Option Lizenzverträge mit den Rechteinhabern zu schließen. In Deutschland geht so etwas NUR über Verlagsfirmen. Kreiere ich also meinen eigenen Song und veröffentliche den nicht, aber jemand erhält warum auch immer Zugang dazu, läd ihn bei Youtube hoch und würde Youtube und sich damit bereichern, dann müsste ich einen Vertrag mit einem Label haben und Youtube mit diesem Label einen Lizenzvertrag um eben meinen Song bei sich auf der Plattform verwenden zu dürfen. Habe ich so einen Vertrag nicht mit einem Label, gibt es zumindest in Deutschland kaum eine Rechtsgrundlage um klagen zu können und um sein persönliches Urheberrecht einfordern zu können.


2.: Was könnten die Hintergründe für diese Reform sein?

Absicht Artikel 11:
Die Kommission möchte neue Einnahmequellen für europäische Verlage erschließen, indem sie Internetplattformen für das Anzeigen kleiner Textausschnitte zur Kasse bitten können. In öffentlichen Statements wurden gezielt Google, Facebook, Twitter und Pinterest, die Links zu Nachrichtenartikeln mit solchen Snippets versehen, als Ziele des Vorschlags identifiziert.

Absicht Artikel 12:
Die Verlage wollen die laut ihnen fehlenden Vergütungslücken durch das Recht auf Privatkopien schließen, sofern sich deren jeweiliger Staat für ein Gesetz dieser Form aussprechen sollte.

Absicht Artikel 13:
Die verbreitetste Annahme ist, dass man Plattformen wie Youtube und Facebook, welche Milliarden verdienen dazu bewegen möchte Lizenzverträge mit großen Verlagen und Labels abzuschließen um den Abmahnungen vorzubeugen und weiterhin Milliarden verdienen zu können. Damit würde Verlage und Musiklabels ganz erheblich an den Umsätzen beteiligt werden. Diese sind dann natürlich verpflichtet je nach Vertrag das Geld weiter an den eigentlichen Urheber zu leiten.

Wenn man sich diese 3 Artikel ansieht wird man feststellen, dass es SCHEINBAR gar nicht wirklich um den eigentlichen Urheberschutz geht, sondern, dass die großen Verlage und Musiklabels an diesen ganzen Gewinnen der großen Plattformen beteiligt werden.
Ich selber empfinde das als eine logische Erkenntnis.
Wir leben in einer Zeit, in der die jüngere Generation, aber auch Ältere immer weniger aktiv Fernsehprogramme konsumieren, immer weniger Zeitung oder Bücher liest und man anfängt etablierte Medien wie ZDF, ARD, RTL Aktuell und co massiv in Frage zu stellen. Diese Menschen switchen auf das Internet, wo sie nach Belieben zu jeder Uhrzeit die Informationen erhalten können, die sie gezielt suchen können. Youtube z. B. ist inzwischen eine eigene Industrie geworden. Es gibt dort Nachrichtenkanäle von Menschen, die um die Welt reisen und unabhängige Nachrichtenerstattung betreiben, ganz ohne Arbeitgeber. Ihr Geld erhalten sie über die Werbesysteme von Youtube.
Und das funktioniert. Influencer könnte man inzwischen fast schon als eigenen Beruf hinstellen. Und genau diese User scheinen den großen und etablierten Medienanbietern immer mehr die Gewinne kaputt zu machen, weil eben immer weniger Menschen Lust auf diese Form der Medien haben.
In der Musikindustrie sind es hauptsächlich die Labels selber, die sich beschweren, gar nicht die Künstler wie so oft behauptet wird. Es gibt genug Künstler und Gruppen, die sogar sehr offen für massive Verbreitung ihrer Songs im Netz sind. LinkinPark Leadsänger Mike Shinoda hat z. B. in einem Interview gesagt, dass er es gut findet, wie ihre Musik verbreitet wird, weil gerade nach dem Tod von Chester Bennington diese Musik vielen Menschen mit ihren Depressionen zu helfen scheint. Er möchte dafür kein Geld. Er möchte, dass es den Menschen gut geht und wenn LinkinParks Musik an der Stelle helfen kann, dann mache ihn das glücklich. Und die Gruppe ist mit so einer Einstellung nicht alleine.


3.: Wie steht unsere Bundesregierung zu der Sache?
Ich kann an dieser Stelle am besten einfach nur mal einen Link der Bundestagsdebatte vom 13.03.19 posten. Klickt euch durch das Video, ich kann nur empfehlen mal zu hören, was die einzelnen Parteien so dazu zu sagen haben. Ganz besondern hingegen kann ich aber den letzten Part der CDU/CSU empfehlen bei ca. 1 Stunde 20 Min.
https://www.youtube.com/watch?v=VEwHMcDpJPI


4.: Warum geht uns dieses Thema alle etwas an?
Der Grund hierfür ist die extrem schwammige Auslegung vor allem von Artikel 13.
Es gibt einfach zu viele Dinge die nicht geklärt sind.
Wie z. B. würde es aussehen, wenn bei Youtube ein Video auftaucht mit Musik die ich erzeugt habe, ich aber nicht bei einem Label unter Vertrag bin? Urheberrechtsverletzung ist das ja trotzdem, nur klagen kann ich in Deutschland dann nicht.
Darüber hinaus ist es aktuell in Deutschland so, dass man bei einem Label nur unter Vertrag genommen wird, wenn man mit seinen Erzeugnissen auch Geld verdient. Wer kein Geld verdient, wird nicht unter Vertrag genommen und hätte damit keine rechtliche Grundlage in Deutschland für sein Urheberrecht zu klagen. Was bitte soll daran Urheberrechtsschutz sein?
Ein weiteres Problem ist die bloße Annahme, dass Plattformen wie Youtube Lizenzverträge abschließen würden. Sie müssen das nicht machen. Sie können sich entscheiden Sektoren wie Europa per geo IP-blocking von ihrem Service entsprechend auszuschließen und damit wäre die Sache vom Tisch. Je nachdem wie viel Umsatz Europa auf Youtube erzeugt ist das eine Möglichkeit, die nicht restlos unwahrscheinlich ist.
Lizenzverträge werden aber nicht reichen um die unfassbaren Möglichkeiten an Urheberrechten zu schützen, denn in jedem Land der EU gelten dazu etwas andere Gesetze. Mit wirklich extrem hoher Wahrscheinlichkeit ist die effizienteste Lösung an der Stelle ein Upload-Filter. Dieser würde dann das Video noch beim Upload abfangen, prüfen und dann entsprechen blockieren oder zulassen. Aber auch an der Stelle gibt es sehr viele Probleme.
Wie soll diese Software Videos abgleichen? Hat die Software Zugriff auf die Datenbanken der Lizenzhalter oder bräuchte Youtube eine Kopie all dieser Daten? Das wäre technisch gar nicht machbar. Darüber hinaus wird damit massives overblocking befürchtet. Wenn jemand aus einem Fußballstadion heraus filmt und da läuft Musik von wem auch immer, würde das Video mit hoher Wahrscheinlichkeit gesperrt werden. Dabei wäre das in dem Fall eigentlich legal, aber wie sollte eine Software den Unterschied erkennen können?
Und mal ganz unabhängig der Probleme mit Upload-Filtern. Es gibt sie noch gar nicht. Youtube hat den bisher bekanntesten in der Branche, das content ID-System und das funktioniert 1. nur mit Musik, 2. nicht mal 100% zuverlässig und 3. es hat Google Millionen gekostet diesen Filter zu erzeugen!
Kleinere Firmen könnten das unmöglich schaffen.

Wie ihr sehen könnt ist die Problemliste ordentlich und trotzdem wurde der aktuelle Entwurf akzeptiert und steht Ende März dann zur Wahl.

Die möglichen Folgen von dieser Reform betreffen das gesamte Internet nahezu ausnahmslos. Kleine Ausnahmen gibt es für Start-Ups, aber diese sind nahezu bedeutungslos, da 1 der 3 Ausnahmeregeln besagt, dass das Start-Up unter 3 Jahre alt sein muss und es kommt der Zeitpunkt, da verfällt dann dieser Ausnahmeschutz.

Was tatsächlich noch überhaupt nicht angesprochen wurde ist:
Was ist mit content, der auf einer Blockchain hochgeladen wird? Wer haftet dafür? Lässt sich der content wieder löschen?

Diese Reform betrifft uns praktisch alle. Jeder hier ist iwo bei Facebook, Twitter, Instagramm, Youtube oder einfach nur Google unterwegs. Jeden Tag.
Einige wollen vielleicht selber Streamer werden oder ein Start-Up gründen.
Andere Bücher schreiben oder nen Blog eröffnen.
Sogar unser Forum hier müsste mal durchleutet werden. Sitzt an Stelle X ein Unternehmen dahinter, welches dieses Forum ermöglicht und verdient es Geld mit diesem Forum? Da gehts halt los. Ariva wäre genau so betroffen. So ziemlich jede Plattform im Netz wäre betroffen.


5.: Was können wir tun, wie können wir unseren Beitrag zum freien Internet leisten?



Platzhalter