das wurde medial soweit vermittelt, ist aber falsch. wer sich mit dem genauen rechtslage mal befasst hat stellt folgendes fest:
insolvent muss erstmal JEDER anmelden. erst nach der insolvenzanmeldung findet nämlich die verteilung der möglichen verfahren statt, also gesundung, zerschlagung oder komplette auflösung usw. es gibt also nach einem insolvenzantrag noch die möglichkeit das unternehmen zu retten. kommuniziert wurde es so, dass sich nur diejenigen melden müssten, die hoffnungslos zahlungsunfähig sind und wo die auflösung ansteht. und das stimmt zum teil auch. diese unternehmen müssen sich entsprechend öffentlich kund tun, wenn sie investorenrelevant sind, dass sie insolvent sind.
das ändert aber nichts daran, dass trotzdem erstmal ALLE nen insolvenzantrag stellen müssen, die de facto zahlungsunfähig sind.