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Archiv

  • @ Chris T Ian:
    Das ist leider kein Witz, sondern bei Coin Veräußerungen so gesetzliche Praxis -.- (zum Thema Futures bin ich raus, vllt. Kassiber der geeignetere Ansprechpartner. Hätte das auf eine Ebene wie Optionsscheine, Aktien oder ähnliches in der Versteuerung gepackt)
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  • @ Chris T Ian:
    @C9nX,
    Der geltende Steuersatz ergibt sich ja aus deinem Einkommen für das Gesamtjahr. Ganz simples Beispiel: Bei z.B. einer saftigen Lohnerhöhung gültig ab Oktober, würden Okt-Dez erstmal automatisch so besteuert, als hättest du diesen Betrag jeden Monat bekommen (also nach dem Steuersatz). Dann war der Steuresatz für die ersten 9 Monate im Vergleich zum Jahreseinkommen etwas zu niedrig. Für die letzten 3 Monate aber im Vergleich zum Jahreseinkommen deutlich zu hoch. Ergo folgt eine Steuerrückzahlung.
    Das Spiel geht aber ja auch in die andere Richtung. Die Gewinne aus der Coin-Veräußerung (unter 1 Jahr Haltefrist) erhöhen im Zweifel maßgeblich das Jahreseinkommen. Dann war der Steuersatz auf das Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit zu niedrig, und diese Einkünfte werden natürlich nachträglich versteuert => Steuernachzahlung.
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  • @ C9nX:
    Nachversteuert würde eine doppelte Versteuerung aber doch nur umschreiben.ü§îMüsste ich mein Einkommen aus selbständiger Arbeit mit 15% versteuern und die Gewinneaus priv Veräußerungsgeschäften mit 25%, wäre es doch doppelt, wenn ichdann bedingt durch den sich ergebenden Steuersatz auf die gesamten Einkünfte, die sich durch die zusätzlichen logischer Weise Erlöse erhöhen,nachträglich ein weiteres mal, aufgrund eine höheren Gesamtnettoeinkommen versteuern müsste...
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  • @ C9nX:
    @Kassiber da bist Du nicht der Einzeige....:)
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  • @ Kassiber:
    @C9nX Ich bin auf meine Steuererklärung dieses Jahr gespannt. Dauert laut der Finanzbeamtin vermutlich bis Jahresende. Ich habe zum ersten Mal Verlustvorträge aus Kryptowährungen geltend gemacht. Bin gespannt ob die das durchwinken oder ich alles belegen muss.
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  • @ Kassiber:
    C9nX schrieb:
    Es gibt verschiedenEinkunftarten aus selbständiger Arbeit sowie das von Dir sog. "Arbeitseinkommen" als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit,die nach der Lohnseteuertabelle entsprechend seiner Steuerklasse zu versteuern wären.Nach Deiner Auslegung würde A mit X% versteuert und B mit Y% Aus dem sich dann ergebenden pers. Einkommensteuersatz würde die Differenzdes höheren Nettoeinkommens durch die Erlöse des Coins nochmals über die Lohnsteuertabelle bessteuert, sodass der bereits versteute Betragein weiteres mal, sprich doppelt besteuert würde...wollt Ihr mich auf den Arm nehmen Mädels...
    Nein nicht Doppelt Besteuert sondern Nachversteuert, da als Bemessungsgrundlage immer der Gesamtbetrag der Einkünfte zählt!
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  • @ C9nX:
    @Kassiber die Gesetze geben das wieder was ich geschrieben habe. Deshalb sagte ich, es ist vom Contract Abhängig. Da das Thema so komplex istwird selbst der Finanzbeamte seine Probleme haben das richtig zu bewerten und i.d.R so schlucken wenn die Steuerklärung plausibel scheint.Gravierend ist meiner Ansicht erstmal der Unterschied, dass Abgeltungssteuer als Quellsteuer direkt von Cryptodax einbehalten würdenund dem Fa abgeführt und nicht in der Anlage SO bei der Einkommensteuer zu versteuern wären auch wenn es in beiden Fällen 25% sind.Ebenso, dass bei der Abgeltungssteuer keine Haltefrist gilt und diese Gewinne nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei sind..
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  • @ C9nX:
    Es gibt verschiedenEinkunftarten aus selbständiger Arbeit sowie das von Dir sog. "Arbeitseinkommen" als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit,die nach der Lohnseteuertabelle entsprechend seiner Steuerklasse zu versteuern wären.Nach Deiner Auslegung würde A mit X% versteuert und B mit Y% Aus dem sich dann ergebenden pers. Einkommensteuersatz würde die Differenzdes höheren Nettoeinkommens durch die Erlöse des Coins nochmals über die Lohnsteuertabelle bessteuert, sodass der bereits versteute Betragein weiteres mal, sprich doppelt besteuert würde...wollt Ihr mich auf den Arm nehmen Mädels...
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  • @ C9nX:
    Chris T Ian schrieb:
    @C9nX, der persönliche Steuersatz wird meist in Bedeutung mit der Besteuerung deines Einkommens aus der Erwerbstätigkeit herangezogen. Bei Spekulationsgewinnen mit Coins werden die mWn nach den Sozialabgaben zu dem Einkommen addiert und bekommen dann den Einkommenssteuersatz. Dadurch steigt der Einkommenssteuersatz auch für den Lohn aus normaler Arbeit. Hier gibt es Tabellen.
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  • @ Kassiber:
    HerbMelnik schrieb:
    Hallo Jungs, ich habe eine steuerrechtliche Frage. Falls das Thema im Forum bereits behandelt wurde, würde mir auch ein Link als Antwort ausreichen. Ich habe aber beim Thema Steuern nichts passendes gefunden. Nun die Frage: Wie werden BTC Futures steuerrechtlich behandelt? Was ich zuletzt von CryptoTax erfahren habe, ist, dass es sich bei Futures allgemein, also auch bei Futures auf Cryptos um keine Verhäußerungsgeschäfte handelt. Deswegen müssen sie nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit der Abgeltungssteuer von 25% versteuert werden. Ist das so korrekt? Danke schon mal!
    Hast du mal nen Link zur Argumentation von Cryptotax?
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  • @ Kassiber:
    Ich muss mir mal die Argumentation von Cryptotax durchlesen, allerdings argumentieren Sie schon sehr Verbraucherfreundlich. Ob dies bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhält wird man sehen
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  • @ Kassiber:
    Beispiel: A erwirbt am 10. Juni 100.000 US-$ zum 30. September. Der Terminkurs beträgt 120.000 €. Am 15. Juli veräußert er 50.000 US-$ zum 10. Oktober. Der Terminkurs beträgt 62.000 €. Lösung: Hinsichtlich 50.000 US-$ steht mit dem Terminverkauf am 15. Juli fest, dass A einen Gewinn von 2.000 € erzielt. Der Verkauf ist deshalb insoweit als Gegengeschäft zum Terminkauf am 10. Juni anzusehen. Kommt es zur effektiven Lieferung des Fremdwährungsbetrags und tauscht der Käufer diesen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Devisentermingeschäfts in € oder eine andere Währung um, führt dies zu einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG. Dasselbe gilt, wenn am Fälligkeitstag ein auf € lautendes Konto des Käufers mit dem Kaufpreis belastet und ihm gleichzeitig der €-Betrag gutgeschrieben wird, welcher der auf Termin gekauften Fremdwährung entspricht. In diesem Fall wird die mit dem Devisentermingeschäft erworbene Fremdwährung am Fälligkeitstag geliefert und unmittelbar danach in € zurückgetauscht.
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  • @ Kassiber:
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  • @ Kassiber:
    C9nX schrieb:
    Sehr wahrscheinlich das. Eigentlich geht dann aufgrund der Abgeltungssteuer der Anbieter her und behält diese ein und führt sie dann ab. Ähnlich wie die Bank, als es noch Zinsen gab das machte besonders wenn kein Freistellungsauftrag vorlag oder diesen Betrag überstieg. Beides ist mit 25% zzgl. 5,5% Soli und ggf. 9% Kirchensteuer zu versteuern ( c.a 26.4 bzw. 28% mit KiSt.)und unterscheidet sich in dem Fall nicht in der Höhe der Steuer. Machst Du Gewinne mit Kryptos die unter private Veräußerungsgeschäfte fallen, könntest Du Verluste aus dem Future nicht vortragen. Umgekehrtes natürlich auch nicht. Ebenso gibt es bei der Abgeltungssteuer keine Haltefrist von einem Jahr. Hier zahlst Du halt fortlaufend Deine 25% Steuer. Der Freibetrag ist im Falle der Abgeltungssteuer bei 800€ Euro hingegen ist dieser bei priv. Veräußerungsgesch. Bei 600€
    Ich wäre da vorsichtig. siehe Wird bei Fälligkeit eines Future-Kontrakts ein Differenzausgleich gezahlt, erzielt der Empfänger einen Gewinn und der Zahlende einen Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG, wenn der Kontrakt innerhalb eines Jahres vor Fälligkeit abgeschlossen wurde. Bei an der EUREX gehandelten Futures ist als Differenzausgleich die Summe oder die Differenz der während der Laufzeit eines Kontrakts geleisteten Zahlungen im Zeitpunkt der Fälligkeit des Kontrakts zu erfassen.Bei der Glattstellung eines Future-Kontrakts innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Kontrakts liegt ein privates Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG vor. Der Gewinn oder Verlust i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG ergibt sich aus der Summe oder Differenz aller während der Laufzeit des Kontrakts geleisteten Zahlungen.Wird der Basiswert geliefert, sind die auf den Future-Kontrakt geleisteten Zahlungen sowie die Nebenkosten des Future-Kontrakts beim Käufer Anschaffungskosten des Basiswerts. Veräußert der Käufer den Basiswert innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Future-Kontrakts, liegt bei ihm ein privates Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vor. Muss der Verkäufer den Basiswert erst noch erwerben, handelt es sich bei ihm um ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG.Auch bei den Kapitalmarkt-Futures kann es zur Lieferung kommen. Dabei sind die tatsächlich gelieferten mit den fiktiven Schuldverschreibungen des Future-Kontrakts als wirtschaftlich identisch anzusehen.
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  • @ Kassiber:
    Somit liegt dann der tatsächliche Betrag der auf Kryptogewinne entfällt höher als der max. Betrag von 45% + Kirche + Soli (in Deutschland)
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  • @ Kassiber:
    Chris T Ian schrieb:
    @C9nX, der persönliche Steuersatz wird meist in Bedeutung mit der Besteuerung deines Einkommens aus der Erwerbstätigkeit herangezogen. Bei Spekulationsgewinnen mit Coins werden die mWn nach den Sozialabgaben zu dem Einkommen addiert und bekommen dann den Einkommenssteuersatz. Dadurch steigt der Einkommenssteuersatz auch für den Lohn aus normaler Arbeit. Hier gibt es Tabellen.
    Das ist ganz wichtig zu wissen. Da sich der persönliche Eikommenssteuersatz aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt, kann es zu Nachzahlungen innerhalb der Einkommenssteuer aus dem Arbeitseinkommen kommen.
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  • @ Chris T Ian:
    Den Rest bzw die Ausführungen wie es zu versteuern ist (25%+X) würde ich so teilen.
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  • @ Chris T Ian:
    @C9nX, der persönliche Steuersatz wird meist in Bedeutung mit der Besteuerung deines Einkommens aus der Erwerbstätigkeit herangezogen. Bei Spekulationsgewinnen mit Coins werden die mWn nach den Sozialabgaben zu dem Einkommen addiert und bekommen dann den Einkommenssteuersatz. Dadurch steigt der Einkommenssteuersatz auch für den Lohn aus normaler Arbeit. Hier gibt es Tabellen.
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  • @ C9nX:
    Sehr wahrscheinlich das. Eigentlich geht dann aufgrund der Abgeltungssteuer der Anbieter her und behält diese ein und führt sie dann ab. Ähnlich wie die Bank, als es noch Zinsen gab das machte besonders wenn kein Freistellungsauftrag vorlag oder diesen Betrag überstieg. Beides ist mit 25% zzgl. 5,5% Soli und ggf. 9% Kirchensteuer zu versteuern ( c.a 26.4 bzw. 28% mit KiSt.)und unterscheidet sich in dem Fall nicht in der Höhe der Steuer. Machst Du Gewinne mit Kryptos die unter private Veräußerungsgeschäfte fallen, könntest Du Verluste aus dem Future nicht vortragen. Umgekehrtes natürlich auch nicht. Ebenso gibt es bei der Abgeltungssteuer keine Haltefrist von einem Jahr. Hier zahlst Du halt fortlaufend Deine 25% Steuer. Der Freibetrag ist im Falle der Abgeltungssteuer bei 800€ Euro hingegen ist dieser bei priv. Veräußerungsgesch. Bei 600€
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  • @ C9nX:
    HerbMelnik schrieb:
    Ist das so korrekt? Danke schon mal!
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  • @ C9nX:
    Einen persönlichen Steuersatz kann man nicht heranziehen. Dieser ist der prozentuale steuerliche Anteil vom gesamten Bruttoeinkommen im Verhältnis zum Netto. Einkunftsarten unterscheiden sich zum einen m.u. in der Höhe der Besteuerung von 10 bis 35 % und in der Art diese abzuführen. Also anders rum, wieviel Kohle wo herkommt bestimmt wieviel Steuern aufgrund der Einkunftsart anfallen. Aus dem Nettoverbleib ergibt sich dann der Steuersatz. Häufig liest man das sehr oft, als findet dieser Anwendung wie eine Steuerklasse. Dennoch ist es falsch. Such mal einer seinen auf dem Steuerbescheid oder erfragt diesen beim Finanzamt…
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  • @ C9nX:
    HerbMelnik schrieb:
    Hallo Jungs, ich habe eine steuerrechtliche Frage. Falls das Thema im Forum bereits behandelt wurde, würde mir auch ein Link als Antwort ausreichen. Ich habe aber beim Thema Steuern nichts passendes gefunden. Nun die Frage: Wie werden BTC Futures steuerrechtlich behandelt? Was ich zuletzt von CryptoTax erfahren habe, ist, dass es sich bei Futures allgemein, also auch bei Futures auf Cryptos um keine Verhäußerungsgeschäfte handelt. Deswegen müssen sie nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit der Abgeltungssteuer von 25% versteuert werden.
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  • @ HerbMelnik:
    Hallo Jungs, ich habe eine steuerrechtliche Frage. Falls das Thema im Forum bereits behandelt wurde, würde mir auch ein Link als Antwort ausreichen. Ich habe aber beim Thema Steuern nichts passendes gefunden. Nun die Frage: Wie werden BTC Futures steuerrechtlich behandelt? Was ich zuletzt von CryptoTax erfahren habe, ist, dass es sich bei Futures allgemein, also auch bei Futures auf Cryptos um keine Verhäußerungsgeschäfte handelt. Deswegen müssen sie nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit der Abgeltungssteuer von 25% versteuert werden. Ist das so korrekt? Danke schon mal!
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  • @ Chris T Ian:
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