Die Financial Action Task Force (FATF) ist das weltweit wichtigste Regulierungsgremium für dem Geldverkehr. Nun hat es seine Vorschläge für Reglierungsstandards vorgelegt, die ab Juni offiziell ein…
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Die Financial Action Task Force (FATF) ist das weltweit wichtigste Regulierungsgremium für dem Geldverkehr. Nun hat es seine Vorschläge für Reglierungsstandards vorgelegt, die ab Juni offiziell eingeführt werden sollen.
Die Empfehlungen der FATF stellen kein echtes Gesetz dar, üben aber eine ähnliche Funktion aus.
Die FATF ist das zentrale Organ der G20-Staaten, um Vorschriften zu erarbeiten, die Geldwäsche und Terrorfinanzierung verhindern sollen. Die von ihnen erlassenen ‚ÄûVorschläge„ an Nationalstaaten werden auch von Weltbank, Internationalem Währungsfonds und den Vereinten Nationen anerkannt. Länder, die sie nicht befolgen, landen auf einer schwarzen Liste, mit der die FATF ‚Äûunkooperative Staaten„ anprangert.
Mit Bitcoin und anderen virtuellen Währungen beschäftigt sich das Gremium
schon länger. Nun hat es
den Entwurf für einen ab Juni zu geltenden Standard für Kryptowährungen finalisiert. Bevor dieser in Kraft tritt, hat der private Sektor noch im Mai Gelegenheit, Einwände vorzulegen, die eventuell berücksichtigt werden. Die Standards richtet sich an die Staatsregierungen dieser Welt, die sie umsetzen sollen. Da die Standards ab Juni wohl fast überall auf der Welt in dieser oder jener Interpretation gelten werden, lohnt es sich, den Entwurf genauer anzuschauen.
Was die FATF verlangt
Das Publikum der ‚ÄûEmpfehlungen„ sind die Staaten. Deren Regulierungsbemühen soll aber auf die ‚Äûvirtual asset service provider„ (VASPs) abzielen, also auf alle Firmen, die speziell mit Kryptowährungen arbeiten: Börsen, Wallets, Zahlungsdienstleister und so weiter. Die FATF verlangt von den Regierungen, dass sie Risiken erkennen, einschätzen und verstehen, welche die Operationen der VASPs hinsichtlich Geldwäsche und Terrorfinanzierung verursachen können, und Mittel ergreift, um diese Risiken zu verhindern oder zu mindern. Die Regierungen sollen dann von den VASPs selbst dasselbe verlangen.
Ferner sollen die Regierungen ein Lizensierungs- oder Registrierungsverfahren für die VASPs einrichten und kompetente Behörden aufbauen, die überwachen, ob die Unternehmen den Vorschlägen der FATF gerecht weden. Es soll Supervisor geben ‚Äì auf deutsch vielleicht ‚ÄûInspektoren„ ‚Äì die Unternehmen inspizieren und die Befugnis haben, Regelverstöße zu sanktionieren. Die Sanktionen sollen sowohl zivil- als auch strafrechtlicher Natur sein, und nicht nur die Firma, sondern auch ihr Management treffen.
Die konkreten Anforderungen der FATF an die VASPs sind:
(1) Die Sorgfaltspflichten der Prüfung der Identität von Kunden greift ab 1.000 Euro oder Dollar.
(2) Die VASPs müssen akkurate Informationen zu Herkunft und Ziel von Transaktionen einholen, aufbewahren und auf Anforderung der Behörden vorlegen. Diese Informationen brauchen nicht direkt Teil der Transfers sein, müssen aber verfügbar sein.
Ferner sollen die üblichen und generellen
Anforderungen gelten, die die FATF verabschiedet hat, um Geldwäsche zu verhindern. Die VASPs müssen beispielsweise in der Lage und bereit sein, Guthaben einzufrieren und Transaktionen zu unterbinden.
Zweideutige Ansprüche
Ein interessanter Aspekt der Vorschläge ist, dass sie zum Teil unter den Maßnahmen liegen, die sich viele Unternehmen der Branche bereits selbst auferlegen oder die von manchen Regierungen und Aufsichtsbehörden bereits verlangt werden. So prüfen viele Firmen schon bei viel geringeren Beträgen als 1.000 Euro die Identitäts ihrer Kunden und sind damit strenger, als es der erste Punk fordert.
Der zweite Punkt legt nahe, dass auch anonyme Kryptowährungen an sich erlaubt sein sollen, während Japan diese aufsichtsrechtlich bereits
schwer belastet. Die FATF sagt ausdrücklich, dass die Informationen über Sender und Empfänger nicht notwendig Teil der Transaktion sein muss. Damit sollte es auch erlaubt sein, Mixing-Verfahren wie CoinJoin zu verwenden. Der Absatz könnte aber implizieren, dass die Unternehmen in diesen Fällen besonders strenge Maßnahmen ergreifen müssen, um Sender und Empfänger von ein- oder ausgehenden Transaktionen zu identifizieren.
Die persönliche und strafrechtliche Haftung von Mitarbeitern der Firmen dürften in der Realität dafür sorgen, dass diese die Vorgaben im Zweifel eher zu streng als zu lax interpretieren.
Weiter empfiehlt die FATF, dass die Länder konstruktiv und effizient eine breitestmögliche internationale Kooperation eingehen, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung durch virtuelle Währungen zu verhindern und den Anforderungen der FATF gerecht zu werden. Insbesondere sollen die Supervisor von VASPs Informationen unmittelbar mit ihren ausländischen Kollegen austauschen.