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Steuern - Österreich

TiGer39

Mitglied
29 Dezember 2017
80
44
Guten Morgen und gutes neues Jahr,

zwei Fragen hätte ich. Da man sich ja in Österreich entsprechend bei Lückenloser Dokumentation das Verfahren aussuchen kann, welches findet Ihr denn am Besten? Und zählt ein PoS (wie zB: bei Paccoin) als Mining oder als zinstragend veranlagt?

Da ich ja eher Langzeit Halter bin, aber mich auch in ein paar Shorts versucht habe, tendiere ich zu HPFO Verfahren.

Berechnungsmethoden (Auszug von cointracking.info)

Beispiel mit 3 Trades:
# Datum Typ Anzahl Preis/Einheit Gesamte Kosten
A 1 Jan. Kauf 1 BTC $1000 $1000
B 1 Feb. Kauf 2 BTC $1200 $2400
C 1 Mar. Kauf 3 BTC $700 $2100

Ergebnisse hängen von der Methode ab:

FIFO - First-In First-Out: A (1 Jan.), B (1. Feb.), C (1. Mar)
LIFO - Last-In First-Out: C (1. Mar), B (1. Feb.), A (1 Jan.)
HIFO - Highest-Cost First-Out: B ($2400), C ($2100), A ($1000)
LOFO - Lowest-Cost First-Out: A ($1000), C ($2100), B ($2400)
HPFO - Highest-Price First-Out: B ($1200), A ($1000), C ($700)
LPFO - Lowest-Price First-Out: C ($700), A ($1000), B ($1200)
HAFO - Highest-Amount First-Out: C (3 BTC), B (2 BTC), A (1 BTC)
LAFO - Lowest-Amount First-Out: A (1 BTC), B (2 BTC), C (3 BTC)

Danke schon Mal für Rückmeldungen
LG
 

Dominik

Crypto Jüngling
6 Januar 2018
11
4
So ganz schlau werde ich daraus ja noch nicht.
Ich habe einge Verge und andere kleinere Coins.
Selbst wenn ich diese über 1 Jahr halte, muss ich sie irgendwann in BTC oder ETH tauschen damit sie ausbezahlt werden können.
Das wäre dann aber eine neue Transaktion was bedeutet ich muss wieder 1 Jahr warten?
Ernsthaft?
 

sägwitz

Crypto Jüngling
3 Januar 2018
26
21
soweit ich das im Moment überblicke sieht es danach aus @Dominik.

Ich für meinen Teil werde mein Trading Verhalten an diese Vorgabe anpassen. Gut, als HODLer nicht schwer ;-)

Zudem gehe ich davon aus das wir in 1,2 Jahren mehr als nur BTC,ETH,LTC,... wieder in € tauschen können. Crypto ist immer noch mehr als am Anfang, dh. der Markt wird sich anpassen.
 

Chris1981

Aktives Mitglied
22 Dezember 2017
123
32
Nein. Du hälst deine Währung 1 Jahr und wechselst aus deiner Währung in BTC. Dann wechselst du BTC in EUR. Das dauert im Normalfall ja nur kurze Zeit. Solltest du aus dem Wechsel Währung/BTC/EUR Gewinne machen, so musst du ja nur die Gewinne versteuern.
LG
Chris
 
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sparky

Aktives Mitglied
3 Dezember 2017
562
173
www.premiummasternodepool.com
Chris1981 schrieb:
Nein. Du hälst deine Währung 1 Jahr und wechselst aus deiner Währung in BTC. Dann wechselst du BTC in EUR. Das dauert im Normalfall ja nur kurze Zeit. Solltest du aus dem Wechsel Währung/BTC/EUR Gewinne machen, so musst du ja nur die Gewinne versteuern.
LG
Chris

@Chris1981

Danke - das ist eine ganz wichtige Info!

Ich hab das nicht bedacht - stimmt absolut!

Das macht vieles schon wesentlich einfacher....

Danke nochmals! :-D
 

bc3650

Crypto Jüngling
31 Dezember 2017
16
3
Hi!
In österreich haben wir auch die 1 jahr haltedauer?
Bin eigentlich davon ausgegangen, dass wir gleich versteuern müssen wie bei aktien, also die 27.5 % abzuliefern haben, egal wie lange wir halten...
 

TiGer39

Mitglied
29 Dezember 2017
80
44
Hi, größer/gleich 1 Jahr Haltedauer keine Spekulationssteuer von 27.5 % .. darunter abzuliefern...
Das ist derzeit so. Hoffentlich ändern die nicht so schnell was daran per Gesetz.
 
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Chris1981

Aktives Mitglied
22 Dezember 2017
123
32
bc3650 schrieb:
Hi!
In österreich haben wir auch die 1 jahr haltedauer?
Bin eigentlich davon ausgegangen, dass wir gleich versteuern müssen wie bei aktien, also die 27.5 % abzuliefern haben, egal wie lange wir halten...

Hello,
Kryptowährungen sind keine Aktien.

Behandlung von Kryptowährungen im Privatvermögen¬†

Werden Kryptowährungen im Privatvermögen zinsbringend veranlagt, so stellen realisierte Wertänderungen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und unterliegen dem Sondersteuersatz von derzeit 27,5% KESt.¬†

Werden Kryptowährungen die sich im Privatvermögen befinden nicht zinsbringend veranlagt, so sind sie nur dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (sogenanntes Spekulationsgeschäft).

LG
Chris
 
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sägwitz

Crypto Jüngling
3 Januar 2018
26
21
Hat jemand von euch schon mal einen größeren Gewinn nach mehr als einem Jahr realisiert ?

Wie geht man da dann am Besten vor ?

Proaktiv eine Meldung an das Finanzamt mit Aufstellung der Transaktionen ?
 

Chris1981

Aktives Mitglied
22 Dezember 2017
123
32
Würde mich an einen Steuerberater deines Vertrauens wenden. Kostet nicht die Welt und er macht das für dich.

Kommt drauf an was du Gewinn gemacht hadt. Direkt mit dem Finanzamt würd ich persönlich nicht machen. Ab einer gewissen Höhe glaube ich können die unangenehm werden.
 

sparky

Aktives Mitglied
3 Dezember 2017
562
173
www.premiummasternodepool.com
sägwitz schrieb:
Hat jemand von euch schon mal einen größeren Gewinn nach mehr als einem Jahr realisiert ?

Wie geht man da dann am Besten vor ?

Proaktiv eine Meldung an das Finanzamt mit Aufstellung der Transaktionen ?

Ich hab es noch nicht gemacht, weil ich noch keine 12 Mo. voll habe, ABER wenn ich es machen wollte, so würde ich es einfach auszahlen lassen, ohne da irgend wen zu informieren und mir einfach nur die NACHWEISE (Kaufrechnungen) bereithalten, falls jemand (Finanz od. Bank) nachfragt + diese denen dann vorlegen - FERTIG!

Ich würde sicher keinen Steuerberater finanziell 'unterstützen'.......nur falls es Probleme gibt....

(Gilt NUR, falls Du nicht innerhalb der letzten 12 Mo. getradet hast....)

Aber für mich wird sich das ganze Thema sowieso nie stellen, denn ich werde nie 'größere Beträge' auf ein Bankkonto auszahlen lassen, sondern nach meinen 12 Mo. Haltefrist eine Debitkarte (TenX, etc.) beantragen und dann monatlich Geld beheben....aber nur soviel, dass mein Investment nicht weniger wird......ein Leben lang! :-D
 

sägwitz

Crypto Jüngling
3 Januar 2018
26
21
Sparky, so ähnlich stelle ich mir das auch vor .... meine TenX ist auch schon unterwegs .. trotzdem schadet Vorinfo nicht ;-)
 
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sägwitz

Crypto Jüngling
3 Januar 2018
26
21
Ein Freund hat schon eine - und eigentlich funktioniert sie so einfach wie eine normale Kreditkarte.

Aktuell gehen die Tenx Karten aber nicht, da Visa den Service Provider für Europa gecancelt hat.
 
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sparky

Aktives Mitglied
3 Dezember 2017
562
173
www.premiummasternodepool.com
@sägwitz Der Miteigentümer v. TenX Dr. Julian Hosp hat aber schon bekanntgegeben, dass TenX über eine eigene Banklizenz verfügt und dies dann 'selbst' in die Hand nehmen wird.

Du kannst uns dann über Kosten, und Erfahrungen berichten.
 

TiGer39

Mitglied
29 Dezember 2017
80
44
Wenn ich es jetzt richtig herauslese:
müssen die Gewinne durch Kryptowährungen (kleiner 1 Jahr Haltedauer) im Formular L 1i Kennzahl 359 eingetragen werden.

Bleibt noch die Frage wie ich am besten gleich auch noch alle Trades mitsende aus denen sich die Einkünfte für das Jahr 2017 ergeben (habe alles schön sauber dokumentiert und verwende HPFO Methode - Höchster Preis als erstes raus bzgl. Verkauf)
 

sparky

Aktives Mitglied
3 Dezember 2017
562
173
www.premiummasternodepool.com
TiGer39 schrieb:
Wenn ich es jetzt richtig herauslese:
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/Steuerbuch2018-de-Barrierefrei.pdf?69bcc5
müssen die Gewinne durch Kryptowährungen (kleiner 1 Jahr Haltedauer) im Formular L 1i Kennzahl 359 eingetragen werden.

Bleibt noch die Frage wie ich am besten gleich auch noch alle Trades mitsende aus denen sich die Einkünfte für das Jahr 2017 ergeben (habe alles schön sauber dokumentiert und verwende HPFO Methode - Höchster Preis als erstes raus bzgl. Verkauf)

Weiß zwar nicht genau, wie das speziell mit den Formularen funktioniert, würde aber sicher nicht mehr als verlangt mitsenden!

Die 'sauber dokumentierten' Trades würde ich erst bei Nachfrage übermitteln.

Meine Meinung.
 

domtom

Crypto Jüngling
10 Januar 2018
16
12
TiGer39 schrieb:
Wenn ich es jetzt richtig herauslese:
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/Steuerbuch2018-de-Barrierefrei.pdf?69bcc5
müssen die Gewinne durch Kryptowährungen (kleiner 1 Jahr Haltedauer) im Formular L 1i Kennzahl 359 eingetragen werden.

Bleibt noch die Frage wie ich am besten gleich auch noch alle Trades mitsende aus denen sich die Einkünfte für das Jahr 2017 ergeben (habe alles schön sauber dokumentiert und verwende HPFO Methode - Höchster Preis als erstes raus bzgl. Verkauf)

Kann das mit dem Formular L 1i Kennzahl 359 in der Arbeitnehmerveranlagung jemand bestätigen? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man einen Erklärungswechsel zur Einkommenssteuererklärung durchführen muss und die Gewinne aus Kryptos dann in der Einkommenssteuererklärung als Spekulationsgewinn angeben muss??

Danke & LG
Tom