also wenn es um devisengeschäfte geht, ist es die abgeltungssteuer, wenn es um einen reinen fremdwährungstausch geht, ist es ein privates veräußerungsgeschäft genau wie bei edelmetallen oder kryptos. in bezug auf BTC interessiert es dabei nicht ob dieser in anderen ländern als währung eingestuft ist. in DE ist er das nicht und damit fällt auf den keine andere regelung an, was aber an sich egal ist, weil es ja sowieso in beiden fällen die gleichen regeln sind.