Geld bei einer bank, vor allem bei einer alten geschäftsbank, die schwerst verschuldet ist oder geld bei ner versicherung in form von leebnsversicherung oder rentenversicherung ist NICHT lohnenswert in diesen zeiten. das sollte wirklich jeden bewusst werden. festgeldkonten, tagesgeldkonten usw. sein lassen.ich hatte vor kurzer zeit auf diverse § des SAG aufmerksam gemacht. dieses beschreibt die abwicklung einer pleitebank und die faktisch pergesetz festgehaltene enteignung der kunden. stufenweise gegliedert in zuerst aktionäre, dann darlehendsschuldner bis hin zu den kleinen kontoinhabern.
"ihr vermögen ist sicher" ist eine aussage, die rechtlich untragbar ist, weil es schwarz auf weiß ein gesetz gibt, welches besagt, dass man enteignet werden darf. treffender wäre es zu sagen "ihr vermögen ist sicher, wenn alle unsere sicherheitssysteme halten um ihre bank zu retten" also gar nicht halt. der EU banken rettungsschirm trägt gerade einmal 400 MRD euro. die bilanzsumme der deutschen bank ALLEINE beträgt schon 1,3 BILLIONEN €. klar soweit? man muss kein mathe genie sein um zu verstehen, dass der mist nicht aufgehen kann. das EINZIGE was rettend dazu kommen könnte wäre eine komplett unlimitierte geldflut der EZB um dann eine pleitebank zu retten. was aber keinen sinn macht, denn dafür wurde ja das SAG erfunden^^.
unabhängig vom SAG möchte ich jetzt auch nochmal auf das VAG aufmerksam machen, dem "Versicherungsaufsichtsgesetz".
wenn ihr eine lebensversicherung oder ne rentenversicherung abgeschlossen habt, gerade in den letzten jahren so....dann ist das eine wette im prinzip. ihr wettet, dass in ca40 jahren oder wann ihr halt die einlösung erwartet die lage stabil ist, dass der € soweit noch intakt ist und dass euer versicherer dann noch lebt um euch auszahlen zu können.ich möchte deshalb kurz erklären was das VAG macht, falls euer versicherer pleite geht:
§314 VAG
„Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen.“
auch hier darf die aufsichtsbehörde in das geschäft der versicherung eingreifen.