Ich glaube ich schreibe einfach das Finanzamt an mit einer bitte um Auskunft was in meinem Fall zu tun ist.
Grund:
Das ist eben das wo ich mir nicht sicher bin ob man tatsächlich einen Erklärungswechsel zur Einkommenssteuererklärung durchführen muss, da sich ja mein persönlicher Steuersatz durch das normale Einkommen von meinem Arbeitgeber ergibt.
Und dieser Punkt wo man eine Einkommensteuererklärung machen muss bzgl. den Grenzen gilt für "Selbstständige":
Eigentlich wäre ich auf folgendes gekommen (habe ja einen normalen Arbeitgeber und bin somit Privatperson und nicht selbständig) und eine Einkommenssteuererklärung ist für selbsständige oder Unternehmer notwendig.
Und hier steht ja folgendes von dem Dokument auf das ich bereits verwiesen habe weiter oben (wieder die Grenze mit den 730 €).
Wann ist das Formular L 1i auszufüllen?
104
A. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug
Wann füllen Sie das Formular L1i aus, obwohl Sie nur inländische Einkünfte beziehen?
Sie haben nichtselbständige Einkünfte von dritter Seite erhalten, die nicht dem Lohnsteuerabzug durch Ihren
Arbeitgeber unterliegen und daher in Österreich zwar steuerpflichtig aber noch nicht besteuert sind. Dazu zählen beispielsweise:
• Bestimmte Provisionen (z.B. Incentives) von dritter Seite
‚Ä¢ Die Einlösung von Bonusmeilen für private Zwecke, die im Rahmen von beruflichen Dienstreisen erworben wurden
‚Ä¢ Pauschale Reisekostenersätze, die von internationalen Organisationen (z.B. Institutionen der Europäischen Union) direkt an die Sitzungsteilnehmer ausbezahlt werden
Die Summe dieser in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte (=Bruttoeinnahmen abzüglich Werbungskosten) aus
nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug sind grundsätzlich im Formular L 1i in der Kennzahl 359 bekannt zu geben. Sofern die nichtselbständigen Einkünfte von dritter Seite, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, im Kalenderjahr 730 € nicht über
schreiten, bleiben diese steuerfrei (siehe Veranlagungsfreibetrag Seite 127).
Grund:
Das ist eben das wo ich mir nicht sicher bin ob man tatsächlich einen Erklärungswechsel zur Einkommenssteuererklärung durchführen muss, da sich ja mein persönlicher Steuersatz durch das normale Einkommen von meinem Arbeitgeber ergibt.
Und dieser Punkt wo man eine Einkommensteuererklärung machen muss bzgl. den Grenzen gilt für "Selbstständige":
Eigentlich wäre ich auf folgendes gekommen (habe ja einen normalen Arbeitgeber und bin somit Privatperson und nicht selbständig) und eine Einkommenssteuererklärung ist für selbsständige oder Unternehmer notwendig.
Und hier steht ja folgendes von dem Dokument auf das ich bereits verwiesen habe weiter oben (wieder die Grenze mit den 730 €).
Wann ist das Formular L 1i auszufüllen?
104
A. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug
Wann füllen Sie das Formular L1i aus, obwohl Sie nur inländische Einkünfte beziehen?
Sie haben nichtselbständige Einkünfte von dritter Seite erhalten, die nicht dem Lohnsteuerabzug durch Ihren
Arbeitgeber unterliegen und daher in Österreich zwar steuerpflichtig aber noch nicht besteuert sind. Dazu zählen beispielsweise:
• Bestimmte Provisionen (z.B. Incentives) von dritter Seite
‚Ä¢ Die Einlösung von Bonusmeilen für private Zwecke, die im Rahmen von beruflichen Dienstreisen erworben wurden
‚Ä¢ Pauschale Reisekostenersätze, die von internationalen Organisationen (z.B. Institutionen der Europäischen Union) direkt an die Sitzungsteilnehmer ausbezahlt werden
Die Summe dieser in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte (=Bruttoeinnahmen abzüglich Werbungskosten) aus
nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug sind grundsätzlich im Formular L 1i in der Kennzahl 359 bekannt zu geben. Sofern die nichtselbständigen Einkünfte von dritter Seite, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, im Kalenderjahr 730 € nicht über
schreiten, bleiben diese steuerfrei (siehe Veranlagungsfreibetrag Seite 127).