Locker bleiben, ist ja noch nix entschieden.
Normalerweise wird das so laufen, du bzw. dein Steuerberater (oder derjenige den es zu erst betrifft) reichen die Steuererklärung ein, die Finanzverwaltung entscheidet, du legst Widerspruch ein, dann gehts vors Finanzgericht, dann wird sich da ganz nach oben geklagt bis zur letzten Instanz (evtl. sogar EuGH). Wenn dann da mal abschließend ein Urteil gefallen ist, wird "Klarheit" herrschen. Da dann jeder diese Entscheidungen als Präzedenzfall hernehmen kann.
Falls nicht zwischendurch die Gesetzeslage sich sowieso ändert und die Sache sowieso klarer (oder auch diffuser) wird.
Das nur mal so generell.
Also das was im Link beschrieben ist, betrifft ein Unternehmen. Für die gelten ganz andere Vorraussetzungen v.a. was Umsatzsteuer angeht. Außerdem sind die ja normalerweise zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das würde bedeuten, dass sie im Endeffekt nur Umsatzsteuer auf die "Gewinne" zahlen. Gleichsam würden sie sogar Umsatzsteuer erstattet bekommen, bei Verlusten, da sie beim Ankauf ja Umsatzsteuer gezahlt haben. Wenn dem aber so wäre, dann wird es richtig kompliziert, da die Coins dann wie Waren und nicht wie Währungen zu behandeln wären.
Nur ein kurzer Absatz dann dazu:
Und da kommen wir zu dem Punkt, wo befinden sich eigentlich die Coins und wie wird das gehandhabt. Hab ich die in der Schweiz gekauft und "lager" die Coins in der Schweiz, dann fiele dort Umsatzsteuer an (falls die Schweiz welche auf Coins erhebt). "Importiere" ich die Coins nun nach Deutschland, dann müsste ich Einfuhrumsatzsteuer zahlen und könnte die Schweizer Umsatzsteuer zurückerstattet bekommen. Die Frage ist ja WO befinden sich die Coins eigentlich. Eigentlich sind die ja in der Blockchain gespeichert, also überall oder auf meinem Wallet bei mir daheim?
So und nun zu dem was die meisten von uns betreffen wird. Als Privatmensch musst du nur die Mehrwertsteuer bezahlen, wenn du was von einem Unternehmen kaufst. Wenn du was von privat zu privat kaufst oder verkaufst, fällt keine Mehrwertsteuer an, zumindest Innerdeutsch. Schwieriger wird es alledings wieder, wenn es um Import/Export Geschichten geht und Einfuhrumsatzsetuer fällig wird. Da wäre es aber auch erstmal wieder zu klären, ob ein Import vorliegt, wenn ich im Ausland kaufe...
Was heißt nun privat? Solange du bestimmte Regeln einhälst, also dir keine gewerbliche Absichten zu unterstellen sind, dann bist du privat handelnd und somit Mehrwertsteuerbefreit... D.h. bevor du Mehrwertsteuer bezahlen musst, müsste z.B. der private Handel mit Bitcoin untersagt werden, so dass jeder von uns ein Gewerbe anmelden muss.
Andererseits könnte das Finanzamt dir auch unterstellen, dass du gewerbetreibend bist. Problem ist generell aber die Unterscheidung zwischen privat und gewerblich... Das Thema ist noch komplizierte als die anderen, daher dazu bitte Google bemühen, man findet da viel im Zusammenhang mit eBay. Das kann wieder unterschiedlich interpretiert werden. Z.B. würde ich das für mich so interpretieren, dass Trader unter gewerblich fallen und Hodler meistens nicht. Aber auch das müsste vor einem Gericht entschieden werden, da noch keine Präzedenzfälle für Cryptowährungen dazu vorliegen.
Und so schließt sich der Kreis zum einleitenden Absatz wieder...