Steuertrick für Bitcoin und andere Kryptowährungen!
12. August 2017
Wer die anderen Artikel meines Blogs kennt, der weiß, dass bei Kryptowährungen das FiFo-Verfahren (‚ÄûFirst in, First out„) angewandt wird. Eine Möglichkeit das System auszutricksen, zeige ich dir in diesem Artikel.
Wenn du die steuerlichen Basics von Kryptowährungen noch nicht kennst, dann findest du alle Informationen hier oder in den Links am Ende des Artikels.
Steuertrick Bitcoin-Handel!
Wie im Intro gesagt, gilt in Deutschland ja das FiFo-Verfahren. Das hat zur Folge, dass man die zuerst gekauften Coins auch wieder als erstes veräußert. Wenn das dann noch innerhalb eines Jahres geschieht, dann wird das teuer. Jetzt gibt es aber einen relativ leichten Trick, um diese Besteuerung zu umgehen.
Je nach Börse gibt es unterschiedliche Trading Möglichkeiten. Des Weiteren kann nicht jeder Coin direkt gegen Euro / USD / YEN gekauft werden. Das heißt, der normale Besitzer von Kryptowährungen muss auf mehrere Exchanges ausweichen. Wenn dazu noch eine gute Diversifikation vorhanden ist, dann kann man hier schnell auf Probleme stoßen.
Steuertrick, das Problem!
Das Problem entsteht, wenn man zum Beispiel ETH hält und dann mit einem ‚ÄûNachschuss„ an Kapital TenX kaufen will, dann steht man vor einem Problem. Das Problem ist, dass die meisten Exchanges TenX nur gegen ETH oder BTC tauschen. Jetzt hält man hier aber zum Beispiel ETH und bei der Umwandlung in TenX würde ein steuerbarer und bei Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres, auch ein steuerpflichtiger Vorgang stattfinden.
Das ist unschön, wenn man das ganze auch noch legal abwickeln will, dann muss man Steuern zahlen. Aber es gibt eines einfache Möglichkeit das Problem zu umgehen, damit man steuerfrei und ohne Probleme in jede Währung investieren kann.
Steuertrick, die Lösung!
Die Lösung ist ganz einfach, und zwar in dem man nicht über ETH oder eine Währung handelt, die man besitzt. Nehmen wir also folgendes Beispiel. Man ist ein normaler Buy&Hold-Investor. Der Einstiegspunkt von FIAT auf Coins ist Kraken. Kraken bietet auf seiner Seite ca. 10 Währungen. Im Normalfall kauft man nicht alle Währungen, sondern selektiert vor.
Als Beispiel, wenn man BTC, ETH, LTC und DASH hält, dann wäre ein Kauf mit diesen Coins ein steuerbarer Vorgang. Jedoch bleiben einem noch sechs andere Währungen, als Transferwährungen. Die Transferwährung muss nicht lange gehalten werden, sondern soll sofort umgewandelt werden. Hier als Beispiel TenX. Man kann dann also zum Beispiel XMR (Monero) kaufen, weil diese Währung ja nicht in unserem Bestand ist. Da man diese Währung nicht langfristig hält und auch derzeit noch nicht hat, ist das die erste Anschaffung.
Das heißt, man produziert bei einem schnellen Wechsel ‚Äûkeinen„ steuerpflichtigen Vorgang*, wenn man diese sofort wieder veräußert bzw. umwandelt. Dafür verwenden wir als Hilfsmittel Shapeshift. Shapeshift ist ein Tool, welches hilft, dass man schnell und ohne Börse zwischen Coins wechseln kann. Dafür schickt man also, bezogen auf unser Beispiel, die XMR an Shapeshift und dies wandelt das in TenX um. Die TenX werden dann auf der ETH-Adresse gutgeschrieben. Hier kann auch die Adresse verwendet werden, auf der wir bereits die ETH halten.
Steuertrick, heißt steuerfrei!
Mit diesem Steuertrick umgeht man ganz einfach und legal das FiFo-Verfahren in Deutschland. Man belastet seine eigenen Krypto-Bestände nicht und hat trotzdem vollen Zugriff auf alle Währungen und Token.
Wichtig ist, dass man keine Währungen für dieses Verfahren verwendet die man selbst hält, ansonsten wären die zuerst angeschafften zu veräußern. In unserem Beispiel würden LTC, BTC, ETH und DASH dafür ausscheiden. Das kann sich aber bei dir anders verhalten. Es gibt aber auch eine Ausnahme, sollte während dem Vorgang der Kurs extrem fallen oder steigen, dann wäre dieser Vorgang wieder steuerbar und steuerpflichtig.
Dieser Steuertrick ist nach der aktuellen Rechtslage möglich. Dadurch verhindert man, dass alte Bestände mit hohen Kursteigerungen ‚Äûangegriffen„ und versteuert werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass jeder Coin ein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellt. Sollte sich die Rechtslage hierzu ändern, dann wäre dieser Steuertrick nicht mehr möglich. Des Weiteren ist eine Nichtangabe von steuerpflichtigen Vorgängen in Deutschland eine Straftat nach § 370 AO, auch der Versuch ist schon strafbar.
Anm.: Bitte Quelllink in neuem Tab aufrufen, da einige Verlinkungen eingebaut sind
Quelle:
https://www.finanzgefluester.de/fifo-umgehen/