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Steuern - 2.Deutschland

TrustInCrypto

Mitglied
22 Dezember 2017
57
20
Wie läuft es eigentlich mit dem Besitz der coins? Ist der jenige Besitzer der sie bezahlt hat oder der jenige der die privatkeys zum wallet hat?

Z.b ich hatte für meinen Vater auch coins gekauft , da er nicht auf den Märkten ect angemeldet ist ect.
Z.b ich hatte xvg und habe dann nochmal xvg für ihn gekauft ( seine und meine coins sind jeweils auf getrennten wallets).
 
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Ben1337

Crypto Jüngling
4 Januar 2018
22
2
Re: Trick wie man in Deutschland das FiFo Prinzip umgehen kann

sparky schrieb:
Legaler Steuertrick wie man in Deutschland das FiFo (First in - First out) Prinzip, bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres, LEGAL umgehen kann (nach gültiger Rechtslage Stand 12. August 2017 - Erscheinungsdatum des Artikels)


Steuertrick für Bitcoin und andere Kryptowährungen!
12. August 2017

Wer die anderen Artikel meines Blogs kennt, der weiß, dass bei Kryptowährungen das FiFo-Verfahren (‚ÄûFirst in, First out„) angewandt wird. Eine Möglichkeit das System auszutricksen, zeige ich dir in diesem Artikel.

Wenn du die steuerlichen Basics von Kryptowährungen noch nicht kennst, dann findest du alle Informationen hier oder in den Links am Ende des Artikels.

Steuertrick Bitcoin-Handel!

Wie im Intro gesagt, gilt in Deutschland ja das FiFo-Verfahren. Das hat zur Folge, dass man die zuerst gekauften Coins auch wieder als erstes veräußert. Wenn das dann noch innerhalb eines Jahres geschieht, dann wird das teuer. Jetzt gibt es aber einen relativ leichten Trick, um diese Besteuerung zu umgehen.

Je nach Börse gibt es unterschiedliche Trading Möglichkeiten. Des Weiteren kann nicht jeder Coin direkt gegen Euro / USD / YEN gekauft werden. Das heißt, der normale Besitzer von Kryptowährungen muss auf mehrere Exchanges ausweichen. Wenn dazu noch eine gute Diversifikation vorhanden ist, dann kann man hier schnell auf Probleme stoßen.

Steuertrick, das Problem!

Das Problem entsteht, wenn man zum Beispiel ETH hält und dann mit einem ‚ÄûNachschuss„ an Kapital TenX kaufen will, dann steht man vor einem Problem. Das Problem ist, dass die meisten Exchanges TenX nur gegen ETH oder BTC tauschen. Jetzt hält man hier aber zum Beispiel ETH und bei der Umwandlung in TenX würde ein steuerbarer und bei Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres, auch ein steuerpflichtiger Vorgang stattfinden.

Das ist unschön, wenn man das ganze auch noch legal abwickeln will, dann muss man Steuern zahlen. Aber es gibt eines einfache Möglichkeit das Problem zu umgehen, damit man steuerfrei und ohne Probleme in jede Währung investieren kann.

Steuertrick, die Lösung!

Die Lösung ist ganz einfach, und zwar in dem man nicht über ETH oder eine Währung handelt, die man besitzt. Nehmen wir also folgendes Beispiel. Man ist ein normaler Buy&Hold-Investor. Der Einstiegspunkt von FIAT auf Coins ist Kraken. Kraken bietet auf seiner Seite ca. 10 Währungen. Im Normalfall kauft man nicht alle Währungen, sondern selektiert vor.

Als Beispiel, wenn man BTC, ETH, LTC und DASH hält, dann wäre ein Kauf mit diesen Coins ein steuerbarer Vorgang. Jedoch bleiben einem noch sechs andere Währungen, als Transferwährungen. Die Transferwährung muss nicht lange gehalten werden, sondern soll sofort umgewandelt werden. Hier als Beispiel TenX. Man kann dann also zum Beispiel XMR (Monero) kaufen, weil diese Währung ja nicht in unserem Bestand ist. Da man diese Währung nicht langfristig hält und auch derzeit noch nicht hat, ist das die erste Anschaffung.

Das heißt, man produziert bei einem schnellen Wechsel ‚Äûkeinen„ steuerpflichtigen Vorgang*, wenn man diese sofort wieder veräußert bzw. umwandelt. Dafür verwenden wir als Hilfsmittel Shapeshift. Shapeshift ist ein Tool, welches hilft, dass man schnell und ohne Börse zwischen Coins wechseln kann. Dafür schickt man also, bezogen auf unser Beispiel, die XMR an Shapeshift und dies wandelt das in TenX um. Die TenX werden dann auf der ETH-Adresse gutgeschrieben. Hier kann auch die Adresse verwendet werden, auf der wir bereits die ETH halten.

Steuertrick, heißt steuerfrei!

Mit diesem Steuertrick umgeht man ganz einfach und legal das FiFo-Verfahren in Deutschland. Man belastet seine eigenen Krypto-Bestände nicht und hat trotzdem vollen Zugriff auf alle Währungen und Token.

Wichtig ist, dass man keine Währungen für dieses Verfahren verwendet die man selbst hält, ansonsten wären die zuerst angeschafften zu veräußern. In unserem Beispiel würden LTC, BTC, ETH und DASH dafür ausscheiden. Das kann sich aber bei dir anders verhalten. Es gibt aber auch eine Ausnahme, sollte während dem Vorgang der Kurs extrem fallen oder steigen, dann wäre dieser Vorgang wieder steuerbar und steuerpflichtig.

Dieser Steuertrick ist nach der aktuellen Rechtslage möglich. Dadurch verhindert man, dass alte Bestände mit hohen Kursteigerungen ‚Äûangegriffen„ und versteuert werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass jeder Coin ein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellt. Sollte sich die Rechtslage hierzu ändern, dann wäre dieser Steuertrick nicht mehr möglich. Des Weiteren ist eine Nichtangabe von steuerpflichtigen Vorgängen in Deutschland eine Straftat nach § 370 AO, auch der Versuch ist schon strafbar.

Anm.: Bitte Quelllink in neuem Tab aufrufen, da einige Verlinkungen eingebaut sind

Quelle:
https://www.finanzgefluester.de/fifo-umgehen/

Die Gebühren zahlst du so oder so. Kaufst du Coins direkt gegen FIAT hast du eh kein Problem. Viele Altcoins lassen sich nur gegen die üblichen Coins wie BTC,ETH,LTC,DOGE kaufen, da haste natürlich Gebühren (v.a. Transaktionsgebühren). Man muss sich halt gegen einen der üblichen Coins entscheiden, die man nicht kauft und mit größeren Gewinnen hält. Außerdem muss der Coin gut mit FIAT kaufbar sein.
Ich machs so mit Bitcoin, da kauf ich immer wieder etwas nach und steig dann damit in ALTs ein.
 
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sparky

Aktives Mitglied
3 Dezember 2017
562
173
www.premiummasternodepool.com
TrustInCrypto schrieb:
Wie läuft es eigentlich mit dem Besitz der coins? Ist der jenige Besitzer der sie bezahlt hat oder der jenige der die privatkeys zum wallet hat?

Z.b ich hatte für meinen Vater auch coins gekauft , da er nicht auf den Märkten ect angemeldet ist ect.
Z.b ich hatte xvg und habe dann nochmal xvg für ihn gekauft ( seine und meine coins sind jeweils auf getrennten wallets).

Hab noch nie gehört, dass man 'im Besitz befindliche Coins' versteuern muss....
 

TrustInCrypto

Mitglied
22 Dezember 2017
57
20
Ja aber ich mein natürlich im allgemeinen wenn man welche z.b getradet hat ect.

Bzw wenn ich dann z.b sagen wir mal eth halte und für mein Vater würde ich jetzt auch welche kaufen zum traden. Sieht das Fa dann nur ich hAbe schon eth und habe nochmal welche gekauft und muss also nach fifo die ersten versteuern? Oder kann man dann angeben dass es wie in meinem Fall ein kauf für eine andere Person wäre?
 

zooloo

Aktives Mitglied
23 Dezember 2017
594
175
Der Käufer müsste derjenige sein, der letzendlich den Kauf getätigt hat. Dein Crypto-Börsenkonto = Deine Geschäfte. Was du nach dem Kauf damit machst, ist da erstmal nicht relevant. Sobald du ETH aus deinem Bestand verkaufst/tradest, gilt Fifo oder 1 Jahr Haltefrist.

Mal eine andere Frage zur Berechnung von Gewinn/Verlusten im Beispiel.
1. Kauf BTC
2. Transfer cryptopia
3. Kauf DOGE/BTC
4. Kauf PAC/DOGE

zu 2) Kann man die Transaktionsgebühren (Networkfees) eigentlich auch als Verluste anrechnen?
zu 3) Wenn hier jetzt ein größerer Zeitraum zwischen dem BTC-Kauf und dem DOGE-Kauf liegt, welchen BTC-Preis nehme ich zur Wertermittlung? Ich würde dazu tendieren, standardmäßig den GDAX Kurs zu nehmen. Die Trade History gibt aber maximal Minuten im Timestamp mit. Wie soll man hier sinnvoll den aktuellen BTC-Wert ermitteln?
4) Hier wird es noch eine Stufe bunter: Der Preis und die Fee wird in DOGE berechnet. Hier müsste man theoretisch erstmal den BTC-Preis vom DOGE zu dem Zeitpunkt ermitteln und daraus den entsprechenden Preis auf € mit dem BTC-Preis von coinbase zu dem Zeitpunkt ermitteln. Nicht nur, dass das ein Mega-Aufwand ist, aber ich frage mich gerade, ob es überhaupt sekundengenaue Preis-Daten gibt, die man verlässlich nutzen kann? Auf Minuten-Basis kann es ja in turbulenten Zeiten schnell mal 10-20% Unterschied aus machen.
 

Mango

Crypto Jüngling
6 Januar 2018
22
10
Moin, ich habe auch eine Frage.

1.Ab welcher Summe melden die Handelsbörsen an die deutsche oder österreichische Regierung?
2. Welche Börsen geben Infos weiter?
3. Geben Sie auch Daten von nicht identifizierten Nutzern weiter (IP Adressen?)?

Hat jemand Infos dazu? Rein aus Interesse
 

TomHH

Crypto Jüngling
27 Dezember 2017
13
1
Moin,

ich habe auch mal eine konkrete Frage.

Wie ist der steuerliche Sachverhalt, wenn ich privat eine gebrauchte Grafikkarte gegen - sagen wir mal - XVG verkauft habe?
Wie wird das versteuert? Was muss man dem FA nachweisen?

Kann ich die XVG dann nach einem Jahr steuerfrei in FIAT umwandeln?
 

zooloo

Aktives Mitglied
23 Dezember 2017
594
175
Mango schrieb:
Moin, ich habe auch eine Frage.

1.Ab welcher Summe melden die Handelsbörsen an die deutsche oder österreichische Regierung?
2. Welche Börsen geben Infos weiter?
3. Geben Sie auch Daten von nicht identifizierten Nutzern weiter (IP Adressen?)?

Hat jemand Infos dazu? Rein aus Interesse

1. Ohne Gewähr: ich glaube nicht, dass es so herum läuft, sondern das Finanzamt wird sich Einsicht holen, wenn sie es für nötig halten.
2. Wenn das Finanzamt fragt, wird ziemlich sicher jede Börse Auskunft erteilen.
3. Ohne Gewähr: Würde ich nicht ausschließen.

Jedenfalls bist du in der Pflicht, deine Transaktionen nachzuweisen.
 
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magictrade

Mitglied
22 Dezember 2017
236
38
gibt es denn konkret ein bekannten fall, wo zb die de oder at behörden bei einer außereuropäischen börse nach "tradingaktivitäten" eines nutzers gefragt haben und auskunft bekommen haben ?

und wenn man zb nicht mit name usw sondern nur mit der ip da angemeldet ist, müßte die entsprechende behörde ja erstmal wissen,
das diese ip person xy gehört und dann müßten die ja auch noch irgendwie daraufkommen das person xy bei börse qz angemeldet ist.....
ich kann mir kaum vorstellen, das die einfach mal alle börsen anschreiben "tradet bei ihnen jemand mit der ip ......."
und das is ja jetzt auch nur vereinfacht.....

sollten die allerdings bei einem eine hausdurchsuchung machen, und sehen, das man sich bei börse qz angemeldet hat, ist das ganze ja wesentlich leichter......

soll jetzt keine anleitung zur steuerumgehung sein sondern einfach nur mal die technischen möglichkeiten bzw wege aufzeigen.....

zu dem verkauf der grafikkarte......
ich würde mal sagen, dafür fallen keine steuern an, da ganz normaler privatverkauf (solange nicht gewerbsmäßig grafikkarten verkauft werden).
 

TonY417

Bekanntes Mitglied
22 Dezember 2017
1.647
415
also der punkt ist folgender:
du hast jetzt ne graka verkauft dafür in einer kryptowährung bezahlt. dein KÄUFER nimmt jetzt nen heftigen kursanstieg mit oder macht damit egal was. der muss nachweisen woher er das zeug hat sonnst isser dran. damit wird auf dich zurückgeschlossen. bei steuersachen kennen die finanzämter praktisch keine gnade und die finden in der regel jede verkettung.

ich kann also selber auch nur jedem raten sich einen termin bei einem steuerberater zu machen, die aktuellen infos der BaFin mitzunehmen
und auch bei bedarf anfragen zu stellen wie entsprechende fälle zu behandeln sind.

es gibt ja auch leute die cloud mining betreiben, also ich auch schon länger. dort muss man auf die gewinne z.B. ertragssteuer zahlen. bekommt man also alle 2 tage xyz BTC ausgezahlt muss man ertragssteuer auf basis der einlage zahlen. DAZU kommt dann noch das normale haltesystem.
wie das nochmal beim privatmining läuft weiss ich nicht.
 

TomHH

Crypto Jüngling
27 Dezember 2017
13
1
TonY417 - fast richtig, ist ein Fallbeispiel.

Es ging um einen hypothetischen Fall. Angenommen ich verkaufe eine Grafikkarte bei eBay Kleinanzeigen.
Dort gebe ich meine Handynummer an. Der Käufer kontaktiert mich mit unterdrückter Nummer und bietet mir an, mich in XVG zu bezahlen, ich gehe auf das Angebot ein. Wir vereinbaren die Zahlung via XVG bei Übergabe der Karte. Der Typ holt die Karte persönlich ab, und schickt die XVG auf mein Wallet. Ich kann also nachweisen wann ich die Zahlung erhalten habe. Ansonsten kenne ich weder den Käufer, noch habe ich dessen Kontaktdaten.

Wie soll ich dann nachweisen können woher die XVG stammen? Selbst beim besten Willen könnte ich also dem FA den Käufer und die Herkunft der Coins nicht belegen. Auf der Blockchain kann man ja nur sehen, daß sie von einer Adresse zur anderen überwiesen wurden.

Wie ist damit umzugehen? Wie ist das steuerlich zu behandeln? Ich hätte mich ja auch in Gold oder $ bezahlen lassen können und müsste die Gewinne bei einem Kursanstieg auch nicht versteuern. Muss ich die XVG dann zwingend ein Jahr halten um sie in € zu tauschen?

Hinzugefügt nach 16 Minuten 40 Sekunden:
Stichwort Cloud Mining. Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Aktuell hält mich aber der Versteuerungsaufwand davon ab.
Laut meiner Info sind die Coins im Moment der Entstehung zu verteuern. Wie bitte will man das denn realisieren? Welchen Kurs zieht man an? Die unterscheiden sich ja von Börse zu Börse und unterliegen heftigen Tagesschwankungen. Außerdem kann man wohl kaum nachweisen welchen Coin man wann am Tag zu welchem Kurs erzeugt hat.

Was ist beim Cloud Mining der "Gewinn"? Der Coin selbst? Oder der "Verkaufserlös" wenn Du ihn in einer Börse anbietest?

Falls ersteres würde das ja bedeuten, daß der aktuelle Kurswert zum Zeitpunkt der Entstehung (-Herstellungskosten) mein zu versteuernder Gewinn wären. Dann hätte ich den Coin bei Entstehung versteuert, wieso sollte ich ihn bei Veräußerung dann nochmal versteuern? Wäre das dann nicht eine Mehrfachbesteuerung?

Falls zweites, dann wäre doch nur die Differenz zwischen Kurswert bei Erstellung (- Herstellungskosten) und Kurswert bei Verkauf steuerrelevant. Die Mindesthaltedauer um Steuerfrei zu verkaufen wäre dann aber - soviel ich weiß - 10 Jahre.

Musstest Du hierfür ein Gewerbe anmelden? Wäre nett, wenn Du deine Erfahrungen diesbezüglich teilst, da Du da ja mehr Erfahrung zu haben scheinst wie es real läuft.
 

sparky

Aktives Mitglied
3 Dezember 2017
562
173
www.premiummasternodepool.com
Auf bitcoin.de findet man auch eine Anleitung, wie man in Deutschland mit der Versteuerung von Kryptowährungen umzugehen hat

Anm.: Gültig ist nur der unten angeführte Quelllink, inkl. den Hinweisen am Seitenende!

FAQ

Muss ich meine Gewinne mit dem Handel von Kryptowährungen versteuern?
Grundsätzlich ist es so, dass Gewinne aus dem privaten Handel mit Kryptowährungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz voll steuerpflichtig sind, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Es handelt sich dann um ein sogenanntes "Privates Veräußerungsgeschäft" nach § 23 Einkommensteuergesetz. Umgekehrt sind Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen zu 100% steuerfrei, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf mehr als ein Jahr liegt.

Eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften ist möglich. Eine Verrechnung der Verluste mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten ist jedoch im Übrigen ausgeschlossen. Die nicht verrechenbaren Verluste werden gesondert festgestellt und können in das vorangegangene Jahr zurück- bzw. das oder die folgenden Jahre vorgetragen werden. Bei einem entsprechenden Verlustrück- bzw. -vortrag ist die Verrechnung wiederum nur mit positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich. Sobald solche vorliegen, muss eine Verrechnung erfolgen.

Als sogenannte "Verbrauchsreihenfolge" legt der § 23 EStG das FiFo-Verfahren (First in First out) fest: "Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.". Es empfiehlt sich daher ggfl. Bitcoins die längerfristig gehalten werden sollen von denen zu trennen, mit denen kurzfristige Handelserfolge erzielt werden sollen. Das kann z.B. über mehrere Wallets erfolgen. Vorteil: über die Blockchain kann sehr gut nachgewiesen werden, dass sich ein bestimmter Bestand an Kryptowährungen über ein Jahr nicht bewegt hat und damit als steuerfrei einzustufen ist.

Die sogenannte "Abgeltungssteuer" kommt bei Kryptowährungen nicht zum Einsatz, da Kryptowährungen keine Wertpapiere sind, sondern steuerlich wie Fremdwährungen behandelt werden.

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der in einem Kalenderjahr realisierte Gesamtgewinn weniger als 600 Euro beträgt. Wird diese Freigrenze überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr! Es gibt noch keine höchstrichterlichen Urteile oder Verwaltungsanweisungen über die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Viele Finanzämter und Bundesländer gehen unterschiedlich mit der Materie um. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall einen Steuerberater oder Rechtsanwalt für Steuerrecht. Wir dürfen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall durchführen und Kundenanfragen zu steuerlichen und rechtlichen Themen leider nicht beantworten.


Quelle:
https://www.bitcoin.de/de/faq/muss-...andel-von-kryptowaehrungen-versteuern/88.html
 

magictrade

Mitglied
22 Dezember 2017
236
38
Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen ?

Ich würde gerne BTC gegen Bar kaufen (Mycelium) und dann an ein Exchange senden und dort gegen andere COins tauschen und diese dann auf ein Wallet und nach einem Jahr wieder auf das Exchangekonto und dort dann (wenn im Plus) aufs Konto auszahlen lassen.

Was muss ich in jedem Fall als nachweis fürs FA bereithalten ?
Ich kann mir ja schlecht ne Quittung von dem Handelspartner geben lassen.

Reicht da der Auszug bzw Tradinghistorie vom Exchange ?

Damit ist doch nachgewiesen zu welchem Datum und wie viel Coins.
Den Gegenwert kann das FA ja dann ermitteln bzw ist das ja nichtmal nötig, da länger als ein Jahr.
 

zooloo

Aktives Mitglied
23 Dezember 2017
594
175
magictrade schrieb:
Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen ?

Ich würde gerne BTC gegen Bar kaufen (Mycelium) und dann an ein Exchange senden und dort gegen andere COins tauschen und diese dann auf ein Wallet und nach einem Jahr wieder auf das Exchangekonto und dort dann (wenn im Plus) aufs Konto auszahlen lassen.

Was muss ich in jedem Fall als nachweis fürs FA bereithalten ?
Ich kann mir ja schlecht ne Quittung von dem Handelspartner geben lassen.

Reicht da der Auszug bzw Tradinghistorie vom Exchange ?

Damit ist doch nachgewiesen zu welchem Datum und wie viel Coins.
Den Gegenwert kann das FA ja dann ermitteln bzw ist das ja nichtmal nötig, da länger als ein Jahr.

Du musst in irgend einer Art und Weise nachweisen, wie viel du für die BTC bezahlt hast. Wenn du den Kaufpreis nicht nachweisen kannst, könnte das Finanzamt ja auch der Meinung sein, du hättest gar nichts dafür bezahlt (z.B. als Geschenk erhalten) und dann darfst du erstmal den kompletten Gegenwert in EUR der BTC die du kaufst versteuern.
 

magictrade

Mitglied
22 Dezember 2017
236
38
ok......
und wie macht man das, wenn man die gegen bar kauft ?

kann man bei mycelium irgendwas exportieren oder so ?

Hinzugefügt nach 15 Minuten 54 Sekunden:
ich könnte zb ein screenshoot von mycelium machen ?

hätte da noch ne frage.....

würde gerne direkt für meine freundin ein paar btc mitkaufen, hätte diese aber gerne "getrennt", wegen steuern usw....

reicht es da, wenn ich mir die bei mycelium auf zwei verschiedene konten senden lasse ?

also ich treffe mich mit dem verkäufer und geb ihm das geld und er sendet mir einmal was auf konto 1 und was auf konto 2 ?
soweit ich weiß, sind die adressen dann nicht miteinander verknüpft ? (außer das sie von der selben adresse btc empfangen haben)
will da halt kein ärger bekommen bzw es vermeiden da stress mit dem finanzamt zu bekommen oder so.......
 

zooloo

Aktives Mitglied
23 Dezember 2017
594
175
Kenne mycelium nicht, daher kann ich dir dazu nichts sagen. Im Zweifel auf eine Rechnung/Kaufvertrag mit dem Verkäufer einigen. Der wird aber schon seine Gründe haben, warum er sie gegen bar verkauft und wird dir daher vermutlich nicht entgegen kommen wollen (schließlich möchte er ja durch den Barverkauf die Versteuerung auf dich abwälzen und gibt seine Coins ggf. als Spende/Verlust/Diebstahl an) ;)

Getrennte Wallets kann man so machen. Wenn du allerdings derjenige bist, der sie am Ende verkauft, läuft das ganze steuerlich sowieso über dich.
 

immerdaneben

Mitglied
22 Dezember 2017
90
33
Hallo zusammen, das mit den Steuern geht nicht in meinen Kopf.

Ich habe ja KEINE GEWINNE IN FIAT REALISERT, sondern ein GUT gegen ein anderes GUT getauscht. Allerdings hat das GUT "ALTCOIN XYZ" in 2017 einen Theoretischen BUCHWERT von z.B. 1 €. BUCHGEWINN z.B. 50%-50 €cent!

DEN o.g. BUCHWERT/BUCHGEWINN habe ich NICHT REALISIERT und der ALTCOIN ist in 2018/jetzt z.B. bei 0,30 €cent, sprich THEORETISCHER FIAT VERLUST von 40% - 20 €cent.

ERWARTET man ernsthaft, dass ich EINEN THEORETISCHEN BUCHGEWINN 2017 versteuer? obwohl der GEWINN IN FIAT gar nicht relaisiert wurde? und ich aktuell sogar im MINUS bin?

Sorry Das THEMA ist irgenwie für mich nicht nachvollziehbar. Wenn das so ist, sind ja viele bei den aktuelle Kursen der DEPP.
 

magictrade

Mitglied
22 Dezember 2017
236
38
@zooloo

kla, kann sein das der "barverkäufer" illegale gründe hat, aber bei dem glaube ich das jetzt nicht.......
es gibt einige, die über mycelium gegen bar kaufen und verkaufen dann gewinne mitnehmen......
(mycelium ist glaub ich etwas teurer, als auf einem exchange).

wegen den getrennten konten - der verkauf würde dann natürlich getrennt laufen - und vom exchange aufs fiatkonto.
nur der kauf gegen bar würde, aus praktischen gründen, zusammen ablaufen (;


ich habe da in einem anderen forum noch was gefunden:
"Da du die Coins seit mehr als einen Jahr hälst, musst du einen Nachweis gegenüber dem FA nicht erbringen, solange keine Nachfrage kommt. Wenn mal irgendwas kommt, dann kannst du die Haltedauer ja über die Blockchain nachweisen.
Es ist auch möglich einen Eigenbeleg zu erstellen, falls das FA fragt, woher die Coins kommen. Diesen Beleg muss das FA aber nicht anerkennen."

ich hoffe/vermute mal, das bei einem barkauf der hinweis auf "barkauf" ausreicht ?

ein kiosk könnte mir die tüte gummibärchen ja auch geschenkt haben und den betrag verbucht haben, aber da wird ja auch dann davon ausgegangen, das die ware wirklich gegen bar verkauft wurde......
es geht ja auch nur um kleine vierstellige beträge....
trotzdem wäre es schön, wenn unser finanzamt, das ja das geld haben will, sich mal endlich bequemen würde und ein paar gescheite infos rausgeben würde......
 

zooloo

Aktives Mitglied
23 Dezember 2017
594
175
Moin zusammen,
ich programmiere mir gerade ein Tool zur Berechnung von dem ganzen Steuerkrams und da ist mir noch eine Frage untergekommen.

1) Gilt das angewandte FIFO GENERELL, oder eben auch wie bei Aktien PRO Börsenplatz?
Angenommen ich kaufe mir am 01.01.2018 einen BTC zu 9000€ und sende diesen an Poloniex.
Am 02.01.2018 kaufe ich einen BTC zu 10.000€ und sende diesen nach bitfinex. Jetzt verkaufe ich auf bitfinex den zweiten BTC. Muss ich hier jetzt (meiner Meinung nach korrekterweise) den Verkauf des zweiten BTC versteuern, oder greift FIFO generell und ich "muss" steuerlich den ersten BTC behandeln, der aber eigentlich auf Poloniex liegt.. ?
 

magictrade

Mitglied
22 Dezember 2017
236
38
kleiner nachtrag:

Der Europäische Gerichtshof hat jedoch am 22.10.2015 in seinem Urteil entschieden, dass Dienstleistungen, die im "Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung 'Bitcoin' und umgekehrt bestehen und die gegen Zahlung eines Betrags ausgeführt werden, der der Spanne entspricht, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird, von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze im Sinne dieser Bestimmung darstellen".
Allerdings müssen Sie Kursgewinne sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuern.

https://praxistipps.chip.de/online-mit-kryptowaehrung-geld-verdienen-so-gehts_95608