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Steuern - 2.Deutschland

magictrade

Mitglied
22 Dezember 2017
236
38
Ja, ich wollte hier mal den ersten Schritt machen und was zum Thema Steuern und Co eröffnen.........

da ich deshalb mal ein Anwalt/Steuerberater befragt hatte, versuche ich mal das wesendliche hier zusammenzufassen......
(ohne Garantie usw - es soll nur eine Richtlinie sein)

Die Höhe der Steuern ist, je nach Einkommen, 15-35%.

Man kann Umkosten/Gemeinkosten (zB Tradingbot, Beratung beim Steuerberater, eventuell ein Restauranbesuch (anteilig)) zT auch steuerlich absetzen.

Die Steuern werden berechnet auf den Gewinn (= Verkaufserlös - Anschaffungskosten - Fees - (Gemeinkosten)), den man pro Trade macht.

Man nutzt zur Berechnung einen Refernzkurs.

Verluste können im nächsten Jahr gegengerechnet werden.

Nach einem Jahr ist steuerfrei.



Als Nachweis für den Kauf/Verkauf reicht anscheinend die Tx auf der Blockchain.

- da stellt sich mir die Frage, wie will das FA dann kontrollieren, ob man wirklich ein Jahr gehalten hat oder ob man in der Zwischenzeit "getradet" hat ?
 

sparky

Aktives Mitglied
3 Dezember 2017
562
173
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Re: Steuern und Co (De)

Ich könnte mir das so vorstellen (Vermutung):

Beispiel:
Man hat am 1. September 2017 1 Stk. Bitcoin bei einer Börse, oder sonstwo gekauft (man hat dann auch von dort die Rechnung dafür)

Wenn ich mir dann am 1. od. sicherheitshalber am 2. September 2017 den Gegenwert von diesem einen Bitcoin ausbezahlen lasse, so ist das steuerfrei.
Wenn sie nachfragen, so kann man das eindeutig mit dem Kaufbeleg (Rechnung) vom 1. September 2017 belegen.
Man kann auch genau nachweisen, wie hoch der Bitcoin in dieser Zeit gestiegen ist.

Wenn man jetzt in der Zwischenzeit damit getradet hat, so hat man 1 Jahr später nicht 1 Bitcoin sondern ev. mehr.
Den Betrag, der über dem liegt + für den man keine Kaufrechnung hat (weil eben durch Trading erwirtschaftet), den kann man sich nicht auszahlen lassen, oder man versteuert den einfach voll.

So denke ich, dass das ablaufen könnte....(gültig f. Deutschland + Ö. - in der Schweiz gelten andere Gesetze)
 

Krypto_Scanner

Crypto Jüngling
23 Dezember 2017
19
14
Re: Steuern und Co (Deutschland)

Hi Leute,

Ich möchte diesen Thread nicht hijacken aber ich hatte einen Text geschrieben, den ich eigentlich neulich hier posten wollte. Da gab es den Bereich "Steuern" noch nicht. Vielleicht können wir zu dem Thema gemeinsam voneinander lernen, so wie bei der Chartanalyse.


Das Thema Steuern habe ich leider bisher stiefmütterlich behandelt und arbeite es grade auf. Für mich nicht so dramatisch, weil ich noch nicht so viele Trades habe. Mich beschäftigen aber grade Altcoins vermehrt und da gehen die "Probleme" dann los.
Habe bereits etliche Beiträge gelesen und werde auch einen Steuerberater konsultieren.

Trotzdem ergeben sich bei mir einige praxisrelevante Fragen, weshalb mein Handeln grade echt gehemmt ist. Mich würde sehr interessieren, wie ihr das alles in der Praxis handhabt. Ein Steuerberater kann mir etwas zum Vorgehen zu Steuern erklären aber hier sind die Profis aus dem Crypto-Bereich.

Grundsatz Aufzeichnung:
Die Währungen sind Steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mindestens 365 Tage liegen. Die Aufzeichnung ist also sehr wichtig und geraten.

FiFo (First in, First out): Kann angewendet werden, wenn Wirtschaftsgüter gleichartig sind.
Wenn ich einzelne Beträge nach und nach in z.B. BTC auf die Wallet spiele, muss ich es mir notieren und darf die jeweiligen Beträge erst wieder verwenden, sobald der jeweilige Betrag 365 Tage geruht hat?
01.01.2018; +0,5 BTC
15.01.2018; +0,3 BTC
01.02.2018; +0,2 BTC
Ich könnte insgesamt ab dem 02.01.19 über 0,5 BTC verfügen; ab dem 16.01.19 über 0,7; ab 02.02.19 über 1,0?

LiFo (Last in, First Out): Wie würde das praktisch laufen? Müsste ich die Bitcoins unterschiedlicher Transaktionen und Börsen gesondert voneinander auf unterschiedlichen Wallets lagern?


Wenn man seit z.B. 2013 eine große Menge Bitcoins hält und seitdem alles schön dokumentiert hat, sind diese steuerfrei und können ohne Steuerpflicht getauscht oder ausgecasht werden. Okay. Diese Voraussetzung habe ich nicht. Und man handelt doch nicht ausschließlich mit Bitcoins, die 1 Jahr alt sind. Wie verfahrt ihr mit den ‚Äûneuen„ Bitcoins und allgemein mit den "neuen" Coins?

Der realistischere Fall, insbesondere für die ‚ÄûNeuen„ unter uns ist doch so, dass ich unterjährig nachkaufe und die Währungen tausche. Sonst könnte ich Verge oder Ripple etc. erst kaufen, wenn meine BTC‚Äôs, LTC‚Äôs, ETH‚Äôs mind. 1 Jahr alt sind. Zumindest, solange ich nicht direkt gegen Fiat kaufen kann.


Fallbeispiel:
Ich bin Hodler, möchte vor Jahresende einen Altcoin (nehmen wir mal Verge (XVG) erwerben und diesen 365 Tage halten, um ihn dann Steuerfrei zu verkaufen. Einzahlung von Fiat geht z.B. auf Coinbase/GDAX. Verge kann ich dort jedoch nicht erwerben, also nutze ich Binance. Wir handeln in ETH.

Die Kette ist also:
1. Coinbase/GDAX - FIAT(€)
2. Coinbase/GDAX - FIAT(€) zu ETH
3. Coinbase/GDAX – ETH auf Binance
4. Binance – ETH zu XVG
5. Binance – XVG auf Cold-Wallet

Nehmen wir an, dass zwischen diesem ganzen Getrade zwei Tage liegen.
Die Kurse haben sich in der Zwischenzeit bereits verändert. Insofern ist es kein Tausch ohne Gewinn (sofern sich die Preise nach oben bewegen).
Ich bin vielmehr angehalten den 4. Schritt zu versteuern.
Kann es praktisch überhaupt umgesetzt werden ohne Kursschwankung zu wechseln? Es müsste ja sofort, ohne Zeitverlust getradet werden. In Realität ist es doch eher so, dass ich die Coins erwerbe, zwischen Börsen (je nachdem, wo es welche Altcoins gibt) transferiere (während sich auch die Kurse ändern) und ich dann tausche.

Wie kann ich den Überblick behalten und bei dem schnellen Markt kalkulieren, ob sich ein Trade für mich lohnt? Wie macht ihr das praktisch?
Die andere Frage ist natürlich, ob es für mich von Relevanz ist, wenn ich darauf wette, dass die Kurse meiner ausgewählten Altcoins steigen. Auf dem Weg hierhin ‚Äûverliere„ ich, so wie ich es verstehe, jedoch Gewinn durch Steueraufwendungen.

Wie gehe ich vor, wenn der Kurseinstieg "falsch" gewählt wurde? Halte ich oder wie korrigiere ich dann nach und behalte meine Steuer im Auge, sodass mein Handeln profitabel bleibt?

Welche Tools nutzt ihr? Über Beispiele und über Berichte zu euren realen ‚ÄûArbeitsabläufen„ würde ich mich wirklich sehr freuen.
Vielleicht habe ich durch all den Input auch grade einen Knoten im Kopf. Bin etwas durcheinander. :p

Frohes Analysieren und ein gutes Chart im neuen Jahr, euch allen! ;)
 
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magictrade

Mitglied
22 Dezember 2017
236
38
Zu dem "ein Jahr" halten..........

Kla, wenn man einen BTC kauft, tradet und nach einem Jahr einen BTC angibt, kann man sich nur den aktuellen Gegenwert für ein BTC, steuerfrei auszahlen lassen.Das was darüber liegt, wäre "nicht legal".

Wenn man jetzt aber getradet hat und hat weniger Gewinn gemacht, als der 1 BTC aktuell wert ist, könnte man sich das ja so theoretisch steuerfrei auszahlen lassen.


Zu dem Umtausch, hatte ich mal gelesen, das angeblich der Tausch von Krypto in Krypto nicht versteuert wird ?
Aber da bin ich mir nicht ganz sicher, hatte mal jemand von hier oder von finanzen.net geschrieben.
 

Chris T Ian

Moderator
Teammitglied
23 Dezember 2017
1.485
440
Tausch von Krypto in Krypto ist zu versteuern, wenn du unter einem Jahr bist. Ist genauso wie bei Fremdwährungsgeschäften etc. (Spekulationsgeschäften halt)
 

immerdaneben

Mitglied
22 Dezember 2017
90
33
bin bissl irritiert, wenn ich krxpto-krypto tausche <1 muss versteuert werden, klar aber doch erste dann wenn ich die Gewinne auch tatsächlich realisiere, sprich bei der Auszahlung auf mein Konto? Es kann doch nicht sein, dass ich gewinne pro tausch direkt versteuern muss und am Ende meine Coins fallen, sodass ich am Ende noch ein fettes minus habe. Ich zahle gerne die Steuern, aber erst wenn tatsächlich geld auf mein konto fließt und nicht für jeden Trade.
 

Fritz

Aktives Mitglied
22 Dezember 2017
146
49
Du kannst dann mögliche Verluste gegenrechnen. Du musst aber tatsächlich jeden Coin-Coin-Gewinn versteuern. Deshalb hodlen hier so viele...
Wenn man nämlich tradet, muss der Unterschied zw. An- und Verkauf so hoch sein, dass man die ca. 30% Steuer auch noch raushat!
 

immerdaneben

Mitglied
22 Dezember 2017
90
33
Akzeptiert das finanzamt nicht, wenn ich z.B. sage 1000 € investiert, 9000 gewinn und die 9k werden dann entzsrpechend versteuert? ich mache tlw. mini trades um mein portfolio aufzubauen, hoch verkaufen und wieder einsteigen und immer wieder und wieder bzw. dann ggf. ein jahr liegen lassen...
 

Fritz

Aktives Mitglied
22 Dezember 2017
146
49
Nein, du musst alles angeben, jeden einzelnen Gewinn... Das wird noch lustig werden für alle Beteiligten.
Ich suche u.a. auch aus diesem Grund Coins, die langfristig sein sollten. Außerdem passen mir die Hype-Coins nicht, will nicht rumhypen.
 

immerdaneben

Mitglied
22 Dezember 2017
90
33
aber ehrlich, bin ka nicht der einizige der von ein bissl da tradet und wieder woander. Ich habe das schon dokumentiert, die werden dann zumindest für ihr geld hart arbeiten müssen:) Bin auch bei bestimmten coins Long aber auch da versuche ich durch Trades meine Menge aufzustocken... ist doch nichts exotisches, macht ja Sinn bei so einem volatilen Markt, hin un her zu traden...
 

C9nX

Crypto Jüngling
22 Dezember 2017
15
15
Chris T Ian schrieb:
Tausch von Krypto in Krypto ist zu versteuern, wenn du unter einem Jahr bist. Ist genauso wie bei Fremdwährungsgeschäften etc. (Spekulationsgeschäften halt)

würde ich bei Cryptos so nicht unterschreiben, obwohl du im eigentlichen Sinne grundlegend Recht hast.
Auf der anderen Seite, hier ja auch der Ansatz von "immerdaneben". bei einem Kursabfall wären das aber ebenso
ein Verlust, der steuerlich zu berücksichten wäre ,-von einem BUCHWERT, der sich minütlich ändert?
Ganz abgesehen von der Darstellung und Überprüfung durch das FA sämtlicher Kurse von etlichen Trades und Coins.

Ich denke, selbst wenn die Rechtsprechung das so hergibt JEDEN Trade innerhalb der Cryptowährung zu versteuern und anzugeben,
wird man sich letztenendens nur auf dass in FIAT "ausgecashte" konzentrieren, welches unterm Strich ja auch
die Gewinne,-Verluste und die gehaltenen Coins, in der Endsumme (die zur Grundlage der Besteuerung relavant sind) als Einhertswert darstellt.

Hinzugefügt nach 42 Minuten 11 Sekunden:
Das wichtigste ist, dass Du mit deinem Bestand bzw. mit den(m) ersten Coin vor die Wand läuftst.
Folgendes Szenario als Beispiel:
Du kaufst ein BTC zu 10.000€ am 1.1.18
am 1.2.18 kaufst Du einen weiteren BTC zu 12.000€
am 1.3.18 ist der Kurs bei 13.000€ und du verkaufst einen Coin zu diesem Preis. ( Gewinn = 1.000€ zu versteuern)

andersrum, am 1.3.18 ist der Kurs auf 11.000€ gefallen und Du verkaufst für diesen Preis.
Jetzt bekommt der 1.Coin seine Hauptrolle!
an dem 1. Coin zu 10.000€ hast Du noch immer 1.000€ Gewinn.
Am 2.Coin vom 1.2.18, den Du für 12.000€ gekauft hast, ensteht somit ein steuerlich relevanter Verlust von -1.000€
da du deinen 1. Coin vom 1.1.18 für 10.000€ ja noch auf deiner besitzt.
Und dies nachweislich belegen kannst.

Die rechnerei lässt sich natürlich endlos weiterführen, wichtig ist dabei eben nur das korrekte Soll-Haben Verhältnis.
Somit erübrigt sich auch die komplexe Kontrolle jedes einzelnen Trades durch das FA, sofern keine Bedenken aufkommen können,
sofern man die Einkaufspolitik einer kurzen Übersicht transparent darstellen kann.
 

Chris T Ian

Moderator
Teammitglied
23 Dezember 2017
1.485
440
Servus,

das Beispiel funktioniert nur, soweit du klar nachweisen kannst welcher Coin wann gekauft wird und wann verkauft. Quasi mit Seriennummer oder wie auch immer. Eine andere, vom FiFo Prinzip abweichende Form kann nur dann verwendet werden. Ich zitiere mal aus österreichischem Recht:

"Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG). Wird in einem ‚Äûvirtual wallet„ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches (‚ÄûVerkauf„) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen ‚ÄûTranche„ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). "

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html

In Deutschland gibt es meines Wissens noch keine explizite Stellungnahme bezüglich Bitcoins. Die Auslegung aus Österreich ist aber ähnlich unseren Fremdwährungsgeschäften in Deutschland (und somit auch möglichen Spekulationsgeschäften). Im EStG gibt es dazu einige Regelungen und beispielsweise zum Tausch von Immobilien unter einem Jahr (Spekulation) auch entsprechende Referenzurteile. Bitte da aber wenn selber recherchieren.

Der Nachweis beim Tausch Krypto in Krypto mit entsprechendem Wechselkurs ist zu erbringen. Glaub mal nur, dass das FA sich bei den Börsen entsprechende Kurse geben lässt. Hier gehts um richtig Kohle (vllt. nicht bei jedem, aber bei jedem der aktiver tradet).

Interessant ist der Fall:
Kauf BTC -> Eintausch Alt -> 1 Jahr warten -> Rücktausch BTC (die Aktion müsste steuerfrei sein, da länger als 1 Jahr) -> Rücktausch Fiat (z.B. nach 10 Tagen, hier ist dann nur ein möglicher Gewinn/Verlust durch den Kurs innerhalb der 10 Tage zu berücksichtigen).
So wäre jedenfalls mein Verständnis von der Geschichte.

Verluste können selbstverständlich verrechnet werden, mit Gewinnen aus derselben Kategorie. Anrechenbar sind ebenfalls die Tradinggebühren usw.

Das ist mein Stand - keine Rechtsberatung.
 

sparky

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Hier sind alle steuerlichen Aspekte, betreffend Bitcoin, Mining, sowie Kryptowährungen allgemein, gültig für die Bundesrepublik Deutschland, behandelt:
Stand: 9. August 2017
Steuerliches FAQ zu Bitcoin – Damit ist alles beantwortet!
9. August 2017 Roland
Steuerliches FAQ zu Bitcoin – Es gibt tausende von Fragen im Bereich Blockchain und Steuern in Deutschland, hier die wichtigsten Antworten! Wie ist es, wenn du mit TenX bezahlst? Ist jeder Tausch steuerbar?

Solltest du die Grundlagen noch nicht kennen, dann findest Du sie hier. Dieser Artikel ist nur eine Ergänzung zu offenen Fragen.

Die wichtigsten Fragen zu Bitcoin und Steuern!
In Deutschland ist das Steuerrecht leider sehr schwerfällig. Das heißt, dass es oft sehr kompliziert ist, aber vor allem auch praxisfern ist. Das führt für Steuerpflichtige in Deutschland zu vielen Nachteilen. Vor allem dann, wenn viele Steuern fällig werden und zum anderen, viel Verwaltungsaufwand damit verbunden ist.

Steuerpflicht erst bei Tausch in Euro?
Die wichtigste Frage ist aber, wann wird die Steuer fällig? Hier hält sich hartnäckig das Gerücht, dass erst bei der Umwandlung in FIAT die Steuer anfällt. Das soll heißen, dass solange man nur zwischen den Coins und TOKENS tauscht, fällt keine Steuer an. Hierzu kann ich nur sagen, schön wäre es!

Der Gesetzgeber sieht das anders, wie könnte es auch anders sein. Der Gesetzgeber unterscheidet in diesem Fall nicht zwischen FIAT und Coins, sondern sagt, dass egal, ob du von Coin in Coin oder in FIAT tauscht, es ist immer ein steuerbarer Vorgang.

Für diejenigen die das nicht glauben, hier ein anderes Beispiel. Nach der Logik würde es auch heißen, dass beim Tausch von Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist auch keine Steuer anfällt. Hier kann man nur sagen, schön wärs, aber leider hält der Fiskus auch hier die Hand auf. Zu diesem Beispiel gibt es genügend Urteile, welche sich auf Kryptowährungen übertragen lassen.

Kauf mit einer Debitkarte?
Sei es über TenX, XAPO oder Wirex, der Trend mit Bitcoin zu zahlen steigt. Das liegt auch daran, dass der Wert steigt und dadurch jeder mehr ausgeben kann, als er verdient und das auch noch steuerfrei? Das wäre schön. Doch gilt auch hier dieselbe Logik, das Bezahlen ist ein steuerbarer Vorgang. Wenn dieser Vorgang innerhalb von einem Jahr passiert, dann handelt es sich auch hierbei um einen steuerbaren Vorgang und es ist eine Steuer zu entrichten. Ganz einfach.

Der Vorgang ist nämlich nicht, Geld (Coin) gegen Ware, sondern Coin wird umgetauscht in FIAT und damit die Ware bezahlt. Das ist der Vorgang und damit eine Veräußerung von Coins im Zeitpunkt der Anschaffung des neuen Wirtschaftsguts.

Mining steuerfrei?
Auch das Gerücht, dass Mining steuerfrei sein soll hält sich hartnäckig. Hierzu kann ich nur sagen, Jein. Hier greift der § 22 Nr. 3 EStG. Das heißt, wenn der Überschuss aus dem Mining unter 256 € liegt, dann ist dieser steuerfrei. Jedoch muss man hier aufpassen. Sollte das Mining gewerblich sein, dann greift diese Vorschrift nicht. Im Normalfall gilt daher, dass das Mining steuerpflichtig ist. Mehr dazu findest du hier.

Mining wann zu versteuern?
Ähnlich wie bei der Frage der Besteuerung von normalen Tauschvorgängen gilt auch beim Mining die Fiktion, dass die Einnahme im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern ist. Das heißt, auch hier ist es egal, wann die Coins in Euro getauscht werden. Die Steuerpflicht tritt im Zeitpunkt des Zugangs auf der Wallet ein.

Das heißt, in dem Zeitpunkt in dem Du die Coins in FIAT tauschen könntest hast du die Einnahme zu versteuern. Es gibt hier keine Ausnahme und jegliche andere Aussage ist falsch. Der Tauschvorgang ist hier, nämlich Rechenleistung gegen Coin. Wer ansonsten dieser Logik folgt, könnte sich auch steuerfrei in Immobilien, Gold, Autos oder anderem bezahlen lassen. Schön wärs.

Cloudmining?
Cloudmining ist immer ein Thema, wo man auf gespaltene Ansichten trifft. Ich selbst habe einen kleinen Vertrag bei Genesis. Steuerlich gilt auch hier das ähnliche wie beim Mining. Bis 256 € kann das steuerfrei sein, darüber ist ähnlich wie das Mining zu behandeln. Die Frage der Betriebsstätte ist noch nicht geklärt, aber hier ist man auf der sicheren Seite, wenn man es Deutschland erklärt.

Aufzeichnungen?
Der Laie hat immer das Problem, dass er sich viel zu viele Gedanken über Steuern macht oder zu wenig. Das Thema Aufzeichnungen hat Ausmaße angenommen, welche nicht mehr üblich sind. Was muss man eigentlich alles aufzeichnen, damit man hier einen Nachweis hat, der auch bei der Steuer standhält?

Das einfachste ist eine Excel-Liste. Ja das ist recht simpel gesagt, aber so ist es auch. Im ersten Schritt reicht eine reine Excel-Liste, um das ganze nachzuvollziehen. Aufzeichnen muss man dazu die Menge der gekauften oder verkauften Coins, den Gegenwert in Euro und den Tag an dem der Coin gekauft und verkauft wurde.

Das war das ganze Geheimnis der Aufzeichnung. Es gibt zwar auch technische Lösungen und Anbieter im Internet. Jedoch ist man da schon wieder bei dem Problem, will ich wirklich, dass jemand anderes weiß, wie viele Kryptos ich habe? Will ich wirklich Geld dafür ausgeben, was ich auch mit einer kleinen Excel-Lösung hinbekomme?

Sollte das Finanzamt dann doch nachfragen, was bei privaten Veräußerungsgeschäften sehr sehr selten vorkommt, dann kann das Ledger bzw. das Orderbuch nachgereicht werden. Es muss hier kein besonderer Nachweis oder Beleg vorgelegt werden. Sollte das Finanzamt dann diesen Sachverhalt nicht glauben, dann müssen sie diese Informationen selbst anfordern. Seit neuestem Wissen wir, dass die Exchanges diese Daten auch bereitwillig herausgeben.

Das wichtigste ist, solange Du Deiner Mitwirkungspflicht nachkommst, kann dir das Finanzamt auch keine Probleme machen.

Steuerhinterziehung!
Ein Thema, das viele immer vergessen ist, Facebook und YouTube sind öffentliche Netzwerke. Jeder, der will, kann auch ohne sich anzumelden diese Kommentare einsehen. Zudem eröffnet das Netzwerkdurchsuchungsgesetz von Herrn Maas auch dem Finanzamt neue Möglichkeiten.

Exchanges werden die Daten auch an das Finanzamt herausgeben, wenn eine Anfrage gestellt wird. Punkt. Jeder, der noch im Glauben ist, dass das Finanzamt nicht den Zugriff auf die Daten hat, der ist sehr naiv. Zweitens es reicht eine Verknüpfung zu dir und man kann über die Blockchain alles nachverfolgen. Punkt.

Du solltest daher nicht bei jeder Gelegenheit veröffentlichen, dass du Steuern hinterziehen willst. Nach § 370 AO ist auch der Versuch schon strafbar. Zu diesem Thema kann ich nur sagen, dass die die am lautesten schreien meistens dann die meiste Angst bekommen. Von daher nicht zu laut bellen.

Quelle (bitte in neuem Tab aufrufen - beinhaltet weiterführende Links + Kommentare):

https://www.finanzgefluester.de/steuerliches-faq-zu-bitcoin-damit-ist-alles-beantwortet/
 

zooloo

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23 Dezember 2017
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Super, danke. "Zum Glück" so, wie ich es mir gedacht habe, sonst hätte ich mich ja umsonst seelisch darauf vorbereitet, nächtelang Exceltabellen zu füllen... :roll:
 
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Ehrich

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22 Dezember 2017
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Schon mal jemand versucht hierüber direkt mit Coins Gold oder Silber zu kaufen? Habe ich auf Litecoin-Foundation.org gefunden, unter Rubrik Buiseness.

http://www.bitgild.com

Bezahlt werdenkann hier wohl mit diversen Altcoins.
 
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sparky

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3 Dezember 2017
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Ehrich schrieb:
Schon mal jemand versucht hierüber direkt mit Coins Gold oder Silber zu kaufen? Habe ich auf Litecoin-Foundation.org gefunden, unter Rubrik Buiseness.

http://www.bitgild.com

Bezahlt werdenkann hier wohl mit diversen Altcoins.

@Ehrich
Danke - sicher für einige interessant - besonders solche, die Gewinner 'auscashen' wollen - hab auch einmal einen Link gehabt, wo man sogar ANONYM mit Bitcoin Gold kaufen konnte....

Für mich vorerst nicht wichtig, da EM keine Gewinne abwerfen und ich 'nur' Geld in Cryptos habe, welches ich die nächsten Jahre ziemlich sicher nicht brauche......
 

sparky

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Trick wie man in Deutschland das FiFo Prinzip umgehen kann

Legaler Steuertrick wie man in Deutschland das FiFo (First in - First out) Prinzip, bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres, LEGAL umgehen kann (nach gültiger Rechtslage Stand 12. August 2017 - Erscheinungsdatum des Artikels)


Steuertrick für Bitcoin und andere Kryptowährungen!
12. August 2017

Wer die anderen Artikel meines Blogs kennt, der weiß, dass bei Kryptowährungen das FiFo-Verfahren (‚ÄûFirst in, First out„) angewandt wird. Eine Möglichkeit das System auszutricksen, zeige ich dir in diesem Artikel.

Wenn du die steuerlichen Basics von Kryptowährungen noch nicht kennst, dann findest du alle Informationen hier oder in den Links am Ende des Artikels.

Steuertrick Bitcoin-Handel!

Wie im Intro gesagt, gilt in Deutschland ja das FiFo-Verfahren. Das hat zur Folge, dass man die zuerst gekauften Coins auch wieder als erstes veräußert. Wenn das dann noch innerhalb eines Jahres geschieht, dann wird das teuer. Jetzt gibt es aber einen relativ leichten Trick, um diese Besteuerung zu umgehen.

Je nach Börse gibt es unterschiedliche Trading Möglichkeiten. Des Weiteren kann nicht jeder Coin direkt gegen Euro / USD / YEN gekauft werden. Das heißt, der normale Besitzer von Kryptowährungen muss auf mehrere Exchanges ausweichen. Wenn dazu noch eine gute Diversifikation vorhanden ist, dann kann man hier schnell auf Probleme stoßen.

Steuertrick, das Problem!

Das Problem entsteht, wenn man zum Beispiel ETH hält und dann mit einem ‚ÄûNachschuss„ an Kapital TenX kaufen will, dann steht man vor einem Problem. Das Problem ist, dass die meisten Exchanges TenX nur gegen ETH oder BTC tauschen. Jetzt hält man hier aber zum Beispiel ETH und bei der Umwandlung in TenX würde ein steuerbarer und bei Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres, auch ein steuerpflichtiger Vorgang stattfinden.

Das ist unschön, wenn man das ganze auch noch legal abwickeln will, dann muss man Steuern zahlen. Aber es gibt eines einfache Möglichkeit das Problem zu umgehen, damit man steuerfrei und ohne Probleme in jede Währung investieren kann.

Steuertrick, die Lösung!

Die Lösung ist ganz einfach, und zwar in dem man nicht über ETH oder eine Währung handelt, die man besitzt. Nehmen wir also folgendes Beispiel. Man ist ein normaler Buy&Hold-Investor. Der Einstiegspunkt von FIAT auf Coins ist Kraken. Kraken bietet auf seiner Seite ca. 10 Währungen. Im Normalfall kauft man nicht alle Währungen, sondern selektiert vor.

Als Beispiel, wenn man BTC, ETH, LTC und DASH hält, dann wäre ein Kauf mit diesen Coins ein steuerbarer Vorgang. Jedoch bleiben einem noch sechs andere Währungen, als Transferwährungen. Die Transferwährung muss nicht lange gehalten werden, sondern soll sofort umgewandelt werden. Hier als Beispiel TenX. Man kann dann also zum Beispiel XMR (Monero) kaufen, weil diese Währung ja nicht in unserem Bestand ist. Da man diese Währung nicht langfristig hält und auch derzeit noch nicht hat, ist das die erste Anschaffung.

Das heißt, man produziert bei einem schnellen Wechsel ‚Äûkeinen„ steuerpflichtigen Vorgang*, wenn man diese sofort wieder veräußert bzw. umwandelt. Dafür verwenden wir als Hilfsmittel Shapeshift. Shapeshift ist ein Tool, welches hilft, dass man schnell und ohne Börse zwischen Coins wechseln kann. Dafür schickt man also, bezogen auf unser Beispiel, die XMR an Shapeshift und dies wandelt das in TenX um. Die TenX werden dann auf der ETH-Adresse gutgeschrieben. Hier kann auch die Adresse verwendet werden, auf der wir bereits die ETH halten.

Steuertrick, heißt steuerfrei!

Mit diesem Steuertrick umgeht man ganz einfach und legal das FiFo-Verfahren in Deutschland. Man belastet seine eigenen Krypto-Bestände nicht und hat trotzdem vollen Zugriff auf alle Währungen und Token.

Wichtig ist, dass man keine Währungen für dieses Verfahren verwendet die man selbst hält, ansonsten wären die zuerst angeschafften zu veräußern. In unserem Beispiel würden LTC, BTC, ETH und DASH dafür ausscheiden. Das kann sich aber bei dir anders verhalten. Es gibt aber auch eine Ausnahme, sollte während dem Vorgang der Kurs extrem fallen oder steigen, dann wäre dieser Vorgang wieder steuerbar und steuerpflichtig.

Dieser Steuertrick ist nach der aktuellen Rechtslage möglich. Dadurch verhindert man, dass alte Bestände mit hohen Kursteigerungen ‚Äûangegriffen„ und versteuert werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass jeder Coin ein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellt. Sollte sich die Rechtslage hierzu ändern, dann wäre dieser Steuertrick nicht mehr möglich. Des Weiteren ist eine Nichtangabe von steuerpflichtigen Vorgängen in Deutschland eine Straftat nach § 370 AO, auch der Versuch ist schon strafbar.

Anm.: Bitte Quelllink in neuem Tab aufrufen, da einige Verlinkungen eingebaut sind

Quelle:
https://www.finanzgefluester.de/fifo-umgehen/
 

Kassiber

Bekanntes Mitglied
22 Dezember 2017
682
321
Re: Trick wie man in Deutschland das FiFo Prinzip umgehen kann

sparky schrieb:
Legaler Steuertrick wie man in Deutschland das FiFo (First in - First out) Prinzip, bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres, LEGAL umgehen kann (nach gültiger Rechtslage Stand 12. August 2017 - Erscheinungsdatum des Artikels)


Steuertrick für Bitcoin und andere Kryptowährungen!
12. August 2017

Wer die anderen Artikel meines Blogs kennt, der weiß, dass bei Kryptowährungen das FiFo-Verfahren (‚ÄûFirst in, First out„) angewandt wird. Eine Möglichkeit das System auszutricksen, zeige ich dir in diesem Artikel.

Wenn du die steuerlichen Basics von Kryptowährungen noch nicht kennst, dann findest du alle Informationen hier oder in den Links am Ende des Artikels.

Steuertrick Bitcoin-Handel!

Wie im Intro gesagt, gilt in Deutschland ja das FiFo-Verfahren. Das hat zur Folge, dass man die zuerst gekauften Coins auch wieder als erstes veräußert. Wenn das dann noch innerhalb eines Jahres geschieht, dann wird das teuer. Jetzt gibt es aber einen relativ leichten Trick, um diese Besteuerung zu umgehen.

Je nach Börse gibt es unterschiedliche Trading Möglichkeiten. Des Weiteren kann nicht jeder Coin direkt gegen Euro / USD / YEN gekauft werden. Das heißt, der normale Besitzer von Kryptowährungen muss auf mehrere Exchanges ausweichen. Wenn dazu noch eine gute Diversifikation vorhanden ist, dann kann man hier schnell auf Probleme stoßen.

Steuertrick, das Problem!

Das Problem entsteht, wenn man zum Beispiel ETH hält und dann mit einem ‚ÄûNachschuss„ an Kapital TenX kaufen will, dann steht man vor einem Problem. Das Problem ist, dass die meisten Exchanges TenX nur gegen ETH oder BTC tauschen. Jetzt hält man hier aber zum Beispiel ETH und bei der Umwandlung in TenX würde ein steuerbarer und bei Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres, auch ein steuerpflichtiger Vorgang stattfinden.

Das ist unschön, wenn man das ganze auch noch legal abwickeln will, dann muss man Steuern zahlen. Aber es gibt eines einfache Möglichkeit das Problem zu umgehen, damit man steuerfrei und ohne Probleme in jede Währung investieren kann.

Steuertrick, die Lösung!

Die Lösung ist ganz einfach, und zwar in dem man nicht über ETH oder eine Währung handelt, die man besitzt. Nehmen wir also folgendes Beispiel. Man ist ein normaler Buy&Hold-Investor. Der Einstiegspunkt von FIAT auf Coins ist Kraken. Kraken bietet auf seiner Seite ca. 10 Währungen. Im Normalfall kauft man nicht alle Währungen, sondern selektiert vor.

Als Beispiel, wenn man BTC, ETH, LTC und DASH hält, dann wäre ein Kauf mit diesen Coins ein steuerbarer Vorgang. Jedoch bleiben einem noch sechs andere Währungen, als Transferwährungen. Die Transferwährung muss nicht lange gehalten werden, sondern soll sofort umgewandelt werden. Hier als Beispiel TenX. Man kann dann also zum Beispiel XMR (Monero) kaufen, weil diese Währung ja nicht in unserem Bestand ist. Da man diese Währung nicht langfristig hält und auch derzeit noch nicht hat, ist das die erste Anschaffung.

Das heißt, man produziert bei einem schnellen Wechsel ‚Äûkeinen„ steuerpflichtigen Vorgang*, wenn man diese sofort wieder veräußert bzw. umwandelt. Dafür verwenden wir als Hilfsmittel Shapeshift. Shapeshift ist ein Tool, welches hilft, dass man schnell und ohne Börse zwischen Coins wechseln kann. Dafür schickt man also, bezogen auf unser Beispiel, die XMR an Shapeshift und dies wandelt das in TenX um. Die TenX werden dann auf der ETH-Adresse gutgeschrieben. Hier kann auch die Adresse verwendet werden, auf der wir bereits die ETH halten.

Steuertrick, heißt steuerfrei!

Mit diesem Steuertrick umgeht man ganz einfach und legal das FiFo-Verfahren in Deutschland. Man belastet seine eigenen Krypto-Bestände nicht und hat trotzdem vollen Zugriff auf alle Währungen und Token.

Wichtig ist, dass man keine Währungen für dieses Verfahren verwendet die man selbst hält, ansonsten wären die zuerst angeschafften zu veräußern. In unserem Beispiel würden LTC, BTC, ETH und DASH dafür ausscheiden. Das kann sich aber bei dir anders verhalten. Es gibt aber auch eine Ausnahme, sollte während dem Vorgang der Kurs extrem fallen oder steigen, dann wäre dieser Vorgang wieder steuerbar und steuerpflichtig.

Dieser Steuertrick ist nach der aktuellen Rechtslage möglich. Dadurch verhindert man, dass alte Bestände mit hohen Kursteigerungen ‚Äûangegriffen„ und versteuert werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass jeder Coin ein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellt. Sollte sich die Rechtslage hierzu ändern, dann wäre dieser Steuertrick nicht mehr möglich. Des Weiteren ist eine Nichtangabe von steuerpflichtigen Vorgängen in Deutschland eine Straftat nach § 370 AO, auch der Versuch ist schon strafbar.

Anm.: Bitte Quelllink in neuem Tab aufrufen, da einige Verlinkungen eingebaut sind

Quelle:
https://www.finanzgefluester.de/fifo-umgehen/

Toller Trick, kostet zwischen 5 und 11% Gebühren

Hinzugefügt nach 1 Sekunde:
sparky schrieb:
Legaler Steuertrick wie man in Deutschland das FiFo (First in - First out) Prinzip, bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres, LEGAL umgehen kann (nach gültiger Rechtslage Stand 12. August 2017 - Erscheinungsdatum des Artikels)


Steuertrick für Bitcoin und andere Kryptowährungen!
12. August 2017

Wer die anderen Artikel meines Blogs kennt, der weiß, dass bei Kryptowährungen das FiFo-Verfahren (‚ÄûFirst in, First out„) angewandt wird. Eine Möglichkeit das System auszutricksen, zeige ich dir in diesem Artikel.

Wenn du die steuerlichen Basics von Kryptowährungen noch nicht kennst, dann findest du alle Informationen hier oder in den Links am Ende des Artikels.

Steuertrick Bitcoin-Handel!

Wie im Intro gesagt, gilt in Deutschland ja das FiFo-Verfahren. Das hat zur Folge, dass man die zuerst gekauften Coins auch wieder als erstes veräußert. Wenn das dann noch innerhalb eines Jahres geschieht, dann wird das teuer. Jetzt gibt es aber einen relativ leichten Trick, um diese Besteuerung zu umgehen.

Je nach Börse gibt es unterschiedliche Trading Möglichkeiten. Des Weiteren kann nicht jeder Coin direkt gegen Euro / USD / YEN gekauft werden. Das heißt, der normale Besitzer von Kryptowährungen muss auf mehrere Exchanges ausweichen. Wenn dazu noch eine gute Diversifikation vorhanden ist, dann kann man hier schnell auf Probleme stoßen.

Steuertrick, das Problem!

Das Problem entsteht, wenn man zum Beispiel ETH hält und dann mit einem ‚ÄûNachschuss„ an Kapital TenX kaufen will, dann steht man vor einem Problem. Das Problem ist, dass die meisten Exchanges TenX nur gegen ETH oder BTC tauschen. Jetzt hält man hier aber zum Beispiel ETH und bei der Umwandlung in TenX würde ein steuerbarer und bei Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres, auch ein steuerpflichtiger Vorgang stattfinden.

Das ist unschön, wenn man das ganze auch noch legal abwickeln will, dann muss man Steuern zahlen. Aber es gibt eines einfache Möglichkeit das Problem zu umgehen, damit man steuerfrei und ohne Probleme in jede Währung investieren kann.

Steuertrick, die Lösung!

Die Lösung ist ganz einfach, und zwar in dem man nicht über ETH oder eine Währung handelt, die man besitzt. Nehmen wir also folgendes Beispiel. Man ist ein normaler Buy&Hold-Investor. Der Einstiegspunkt von FIAT auf Coins ist Kraken. Kraken bietet auf seiner Seite ca. 10 Währungen. Im Normalfall kauft man nicht alle Währungen, sondern selektiert vor.

Als Beispiel, wenn man BTC, ETH, LTC und DASH hält, dann wäre ein Kauf mit diesen Coins ein steuerbarer Vorgang. Jedoch bleiben einem noch sechs andere Währungen, als Transferwährungen. Die Transferwährung muss nicht lange gehalten werden, sondern soll sofort umgewandelt werden. Hier als Beispiel TenX. Man kann dann also zum Beispiel XMR (Monero) kaufen, weil diese Währung ja nicht in unserem Bestand ist. Da man diese Währung nicht langfristig hält und auch derzeit noch nicht hat, ist das die erste Anschaffung.

Das heißt, man produziert bei einem schnellen Wechsel ‚Äûkeinen„ steuerpflichtigen Vorgang*, wenn man diese sofort wieder veräußert bzw. umwandelt. Dafür verwenden wir als Hilfsmittel Shapeshift. Shapeshift ist ein Tool, welches hilft, dass man schnell und ohne Börse zwischen Coins wechseln kann. Dafür schickt man also, bezogen auf unser Beispiel, die XMR an Shapeshift und dies wandelt das in TenX um. Die TenX werden dann auf der ETH-Adresse gutgeschrieben. Hier kann auch die Adresse verwendet werden, auf der wir bereits die ETH halten.

Steuertrick, heißt steuerfrei!

Mit diesem Steuertrick umgeht man ganz einfach und legal das FiFo-Verfahren in Deutschland. Man belastet seine eigenen Krypto-Bestände nicht und hat trotzdem vollen Zugriff auf alle Währungen und Token.

Wichtig ist, dass man keine Währungen für dieses Verfahren verwendet die man selbst hält, ansonsten wären die zuerst angeschafften zu veräußern. In unserem Beispiel würden LTC, BTC, ETH und DASH dafür ausscheiden. Das kann sich aber bei dir anders verhalten. Es gibt aber auch eine Ausnahme, sollte während dem Vorgang der Kurs extrem fallen oder steigen, dann wäre dieser Vorgang wieder steuerbar und steuerpflichtig.

Dieser Steuertrick ist nach der aktuellen Rechtslage möglich. Dadurch verhindert man, dass alte Bestände mit hohen Kursteigerungen ‚Äûangegriffen„ und versteuert werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass jeder Coin ein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellt. Sollte sich die Rechtslage hierzu ändern, dann wäre dieser Steuertrick nicht mehr möglich. Des Weiteren ist eine Nichtangabe von steuerpflichtigen Vorgängen in Deutschland eine Straftat nach § 370 AO, auch der Versuch ist schon strafbar.

Anm.: Bitte Quelllink in neuem Tab aufrufen, da einige Verlinkungen eingebaut sind

Quelle:
https://www.finanzgefluester.de/fifo-umgehen/

Toller Trick, kostet zwischen 5 und 11% Gebühren
 
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