Steuerliches FAQ zu Bitcoin – Damit ist alles beantwortet!
9. August 2017 Roland
Steuerliches FAQ zu Bitcoin – Es gibt tausende von Fragen im Bereich Blockchain und Steuern in Deutschland, hier die wichtigsten Antworten! Wie ist es, wenn du mit TenX bezahlst? Ist jeder Tausch steuerbar?
Solltest du die Grundlagen noch nicht kennen, dann findest Du sie hier. Dieser Artikel ist nur eine Ergänzung zu offenen Fragen.
Die wichtigsten Fragen zu Bitcoin und Steuern!
In Deutschland ist das Steuerrecht leider sehr schwerfällig. Das heißt, dass es oft sehr kompliziert ist, aber vor allem auch praxisfern ist. Das führt für Steuerpflichtige in Deutschland zu vielen Nachteilen. Vor allem dann, wenn viele Steuern fällig werden und zum anderen, viel Verwaltungsaufwand damit verbunden ist.
Steuerpflicht erst bei Tausch in Euro?
Die wichtigste Frage ist aber, wann wird die Steuer fällig? Hier hält sich hartnäckig das Gerücht, dass erst bei der Umwandlung in FIAT die Steuer anfällt. Das soll heißen, dass solange man nur zwischen den Coins und TOKENS tauscht, fällt keine Steuer an. Hierzu kann ich nur sagen, schön wäre es!
Der Gesetzgeber sieht das anders, wie könnte es auch anders sein. Der Gesetzgeber unterscheidet in diesem Fall nicht zwischen FIAT und Coins, sondern sagt, dass egal, ob du von Coin in Coin oder in FIAT tauscht, es ist immer ein steuerbarer Vorgang.
Für diejenigen die das nicht glauben, hier ein anderes Beispiel. Nach der Logik würde es auch heißen, dass beim Tausch von Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist auch keine Steuer anfällt. Hier kann man nur sagen, schön wärs, aber leider hält der Fiskus auch hier die Hand auf. Zu diesem Beispiel gibt es genügend Urteile, welche sich auf Kryptowährungen übertragen lassen.
Kauf mit einer Debitkarte?
Sei es über TenX, XAPO oder
Wirex, der Trend mit Bitcoin zu zahlen steigt. Das liegt auch daran, dass der Wert steigt und dadurch jeder mehr ausgeben kann, als er verdient und das auch noch steuerfrei? Das wäre schön. Doch gilt auch hier dieselbe Logik, das Bezahlen ist ein steuerbarer Vorgang. Wenn dieser Vorgang innerhalb von einem Jahr passiert, dann handelt es sich auch hierbei um einen steuerbaren Vorgang und es ist eine Steuer zu entrichten. Ganz einfach.
Der Vorgang ist nämlich nicht, Geld (Coin) gegen Ware, sondern Coin wird umgetauscht in FIAT und damit die Ware bezahlt. Das ist der Vorgang und damit eine Veräußerung von Coins im Zeitpunkt der Anschaffung des neuen Wirtschaftsguts.
Mining steuerfrei?
Auch das Gerücht, dass Mining steuerfrei sein soll hält sich hartnäckig. Hierzu kann ich nur sagen, Jein. Hier greift der § 22 Nr. 3 EStG. Das heißt, wenn der Überschuss aus dem Mining unter 256 € liegt, dann ist dieser steuerfrei. Jedoch muss man hier aufpassen. Sollte das Mining gewerblich sein, dann greift diese Vorschrift nicht. Im Normalfall gilt daher, dass das Mining steuerpflichtig ist. Mehr dazu findest du hier.
Mining wann zu versteuern?
Ähnlich wie bei der Frage der Besteuerung von normalen Tauschvorgängen gilt auch beim Mining die Fiktion, dass die Einnahme im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern ist. Das heißt, auch hier ist es egal, wann die Coins in Euro getauscht werden. Die Steuerpflicht tritt im Zeitpunkt des Zugangs auf der Wallet ein.
Das heißt, in dem Zeitpunkt in dem Du die Coins in FIAT tauschen könntest hast du die Einnahme zu versteuern. Es gibt hier keine Ausnahme und jegliche andere Aussage ist falsch. Der Tauschvorgang ist hier, nämlich Rechenleistung gegen Coin. Wer ansonsten dieser Logik folgt, könnte sich auch steuerfrei in Immobilien, Gold, Autos oder anderem bezahlen lassen. Schön wärs.
Cloudmining?
Cloudmining ist immer ein Thema, wo man auf gespaltene Ansichten trifft. Ich selbst habe einen kleinen Vertrag bei Genesis. Steuerlich gilt auch hier das ähnliche wie beim Mining. Bis 256 € kann das steuerfrei sein, darüber ist ähnlich wie das Mining zu behandeln. Die Frage der Betriebsstätte ist noch nicht geklärt, aber hier ist man auf der sicheren Seite, wenn man es Deutschland erklärt.
Aufzeichnungen?
Der Laie hat immer das Problem, dass er sich viel zu viele Gedanken über Steuern macht oder zu wenig. Das Thema Aufzeichnungen hat Ausmaße angenommen, welche nicht mehr üblich sind. Was muss man eigentlich alles aufzeichnen, damit man hier einen Nachweis hat, der auch bei der Steuer standhält?
Das einfachste ist eine Excel-Liste. Ja das ist recht simpel gesagt, aber so ist es auch. Im ersten Schritt reicht eine reine Excel-Liste, um das ganze nachzuvollziehen. Aufzeichnen muss man dazu die Menge der gekauften oder verkauften Coins, den Gegenwert in Euro und den Tag an dem der Coin gekauft und verkauft wurde.
Das war das ganze Geheimnis der Aufzeichnung. Es gibt zwar auch technische Lösungen und Anbieter im Internet. Jedoch ist man da schon wieder bei dem Problem, will ich wirklich, dass jemand anderes weiß, wie viele Kryptos ich habe? Will ich wirklich Geld dafür ausgeben, was ich auch mit einer kleinen Excel-Lösung hinbekomme?
Sollte das Finanzamt dann doch nachfragen, was bei privaten Veräußerungsgeschäften sehr sehr selten vorkommt, dann kann das Ledger bzw. das Orderbuch nachgereicht werden. Es muss hier kein besonderer Nachweis oder Beleg vorgelegt werden. Sollte das Finanzamt dann diesen Sachverhalt nicht glauben, dann müssen sie diese Informationen selbst anfordern. Seit neuestem Wissen wir, dass die Exchanges diese Daten auch bereitwillig herausgeben.
Das wichtigste ist, solange Du Deiner Mitwirkungspflicht nachkommst, kann dir das Finanzamt auch keine Probleme machen.
Steuerhinterziehung!
Ein Thema, das viele immer vergessen ist, Facebook und YouTube sind öffentliche Netzwerke. Jeder, der will, kann auch ohne sich anzumelden diese Kommentare einsehen. Zudem eröffnet das Netzwerkdurchsuchungsgesetz von Herrn Maas auch dem Finanzamt neue Möglichkeiten.
Exchanges werden die Daten auch an das Finanzamt herausgeben, wenn eine Anfrage gestellt wird. Punkt. Jeder, der noch im Glauben ist, dass das Finanzamt nicht den Zugriff auf die Daten hat, der ist sehr naiv. Zweitens es reicht eine Verknüpfung zu dir und man kann über die Blockchain alles nachverfolgen. Punkt.
Du solltest daher nicht bei jeder Gelegenheit veröffentlichen, dass du Steuern hinterziehen willst. Nach § 370 AO ist auch der Versuch schon strafbar. Zu diesem Thema kann ich nur sagen, dass die die am lautesten schreien meistens dann die meiste Angst bekommen. Von daher nicht zu laut bellen.
Quelle (bitte in neuem Tab aufrufen - beinhaltet weiterführende Links + Kommentare):
https://www.finanzgefluester.de/steuerliches-faq-zu-bitcoin-damit-ist-alles-beantwortet/