die finanzflüsse müssen sie gar nicht verfolgen können. du bist ja als bürger in der bringschuld. ich weis nicht ob das den deutschen bürgern überhaupt klar ist, aber wenn sie am traden sind, sind sie rechtlich verpflichtet das anzugeben. gibt man das nicht an, wird das erstmal als versuchte steuerhinterziehung gewertet, was bereits einen tatbestand darstellt. danach ist man verpflichtet lückenlos nachzuweisen was man getradet hat, WENN einen das finanzamt da jemals drauf anspricht. 10 jahre rückwirkend kann eine steuererklärung angefechtet werden. es gibt aber eine ausnahme. wenn man sich zu 100% im recht befindet, also wissentlich, z. b. wenn man faktisch länger als 1 jahr gehalten hat und dann mal auscasht, dann muss man das zwar nicht angeben, trotzdem greift automatisch der verdachtsfall und man muss es dann rückwirkend nachweisen.
was allerdings mein freund in würzburg bereits getan hat, ist bei menschen mit etwas höherem normaleinkommen von denen sie wissen, dass sie ein börsenkonto bei xy haben, weil sie es dort unabhängig der personalie mal angefragt hatten und der halt dabei war, DANN haben sie bei der person angefragt ob sie erträge im bereich kryptowährungen erzielt und wenn ja mit dem hinweis, dass diese zu melden sind.
das führt dann wieder zu deiner bringschuld, genau deshalb gibt es programme wie cointracking usw.
kenne deine rechte usw^^